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Antrag auf Verbrennung von Schlagabraum/Osterfeuer
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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link Datenschutz.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link Datenschutz).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link Datenschutz).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
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Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweis
Wir verwenden Ihre Daten(eingaben) ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung/-hinweisen.
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Allgemeine Hinweise zum Osterfeuer
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch von unbehandeltem Holz, Baum- und Strauchschnitt - ist gem. Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW) grundsätzlich verboten. Kommunen in NRW haben jedoch die Möglichkeit, unter Angabe von Gründen entsprechende Ausnahmen zuzulassen. Ein solcher Grund ist zum Beispiel die Durchführung eines Osterfeuers als Traditions- oder Brauchtumsfeuer.
Osterfeuer gelten allerdings ausschließlich dann als genehmigungsfähiges Brauchtum, wenn sie von in der örtlichen Gemeinschaft verankerten Religionsgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Allgemeinheit stattfinden.
Achtung: Rein private Osterfeuer sind also ausdrücklich nicht erlaubt.
Bei der Durchführung genehmigter Osterfeuer ist insbesondere dringend geboten sicherzustellen, dass die Feuerstellen erst kurz vor dem Abbrennen (bis zu 2 Tage) zusammengebracht werden, um evtl. darin befindliche Tiere vor dem Abbrennen zu schützen.
Merkblatt zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen NRW
Allgemeine Hinweise zum Schlagabraum
Auf dem Gebiet der Kommune besteht die Möglichkeit, Schlagabraum aus Maßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen, zu verbrennen. Hierfür ist ein Zeittraum vom 01. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres vorgesehen. Schlagabraum darf lediglich mit einer Einzelfallgenehmigung verbrannt werden. Hierzu ist eine entsprechende schriftliche Anmeldung zu stellen.
Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum auf dem Gebiet der Gemeinde Schöppingen
Ich habe das Merkblatt und die Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Osterfeuer sowie Schlagabraum zur Kenntnis genommen und befolge die darin enthaltenen Angaben.
Mir ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen ordnungsbehördlich verfolgt und geahndet werden können.
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Antrag erfolgt als
natürliche Person (Privatperson)
juristische Person
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Anmeldung / Antrag auf
Verbrennung Osterfeuer
Verbrennung Schlagabraum
Antragsteller ist gleichzeitig die aufsichtpflichtige Person.
Antragsteller ist nicht die aufsichtpflichtige Person.
Hinweis: Die verantwortliche Person während des Abbrennens muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Angaben zur verantwortlichen/aufsichtführenden Person
Frau
Herr
Hinweis: Die verantwortliche Person während des Abbrennens muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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Angaben zur Veranstaltung
Angaben zum Veranstaltungsort
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Angaben zu Entfernungen (m) der Abbrennstelle
Angaben zu Abbrennmenge (m³) und Höhe
Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
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Zusammenfassung der Angaben
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