Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
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Diese Erklärung ist seit dem 01.11.2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
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Bei mehr als vier Kindern verwenden Sie bitte ein weiteres Blatt.
Erklärung für Kinder, deren Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Zusammenfassung der Angaben
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