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Antrag auf Verbrennung von Schlagabraum/Osterfeuer
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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweis
Wir verwenden Ihre Daten(eingaben) ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung/-hinweisen.
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Allgemeine Hinweise zum Osterfeuer
Das Abbrennen von auf Brauchtum beruhenden Osterfeuern im Freien auf dem Gebiet der Kommune ist in einer entsprechenden Satzung (siehe "Rechtsgrundlage") geregelt. Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Osterfeuer dürfen von Karsamstag bis Ostermontag, jeweils in der Zeit von 17 bis 24 Uhr, abgebrannt werden
Merkblatt zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen NRW
Allgemeine Hinweise zum Schlagabraum
Auf dem Gebiet der Kommune besteht die Möglichkeit, Schlagabraum aus Maßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen, zu verbrennen. Hierfür ist ein Zeittraum vom 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres vorgesehen. Schlagabraum darf lediglich mit einer Einzelfallgenehmigung verbrannt werden. Hierzu ist eine entsprechende schriftliche Anmeldung zu stellen.
Ich habe das Merkblatt und die Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Osterfeuer sowie Schlagabraum zur Kenntnis genommen und befolge die darin enthaltenen Angaben.
Mir ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen ordnungsbehördlich verfolgt und geahndet werden können.
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Antrag erfolgt als
natürliche Person (Privatperson)
juristische Person
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Angaben zur Person
Anmelden mit digitaler Identität
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SKBundID_Substanziell
SKBundID_Hoch
SKBundID_NiedrigAlle
SKBundID_SubstanziellAlle
Angaben zur Organisation
Anmelden mit digitaler Identität
MUK_Niedrig
MUK_NiedrigAlle
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Anmeldung / Antrag auf
Verbrennung Osterfeuer
Verbrennung Schlagabraum
Antragsteller ist gleichzeitig die aufsichtpflichtige Person.
Antragsteller ist nicht die aufsichtpflichtige Person.
Hinweis: Die verantwortliche Person während des Abbrennens muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Angaben zur verantwortlichen/aufsichtführenden Person
Frau
Herr
Hinweis: Die verantwortliche Person während des Abbrennens muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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Angaben zur Veranstaltung
Angaben zum Veranstaltungsort
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Angaben zu Entfernungen (m) der Abbrennstelle
Angaben zu Abbrennmenge (m³) und Höhe
Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
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Zusammenfassung der Angaben
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