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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass
nach § 12 Gaststättengesetz
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Informationen zum Antrag
Hinweise zur Anzeige
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) bei der Gemeinde zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. Gesundheitszeugnisse nach §§ 17 u. 18 Bundesseuchengesetz
Gültige Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen
Einverständniserklärung des Eigentümers
Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde:
Ein Führungszeugnis, welches zur Vorlage bei einer Behörde eingereicht werden soll, wird vom Bundesamt für Justiz unmittelbar der Behörde übersandt und nicht dem Bürger. Sobald uns das von Ihnen beantragte Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz zugestellt worden ist, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
Hinweis:
Ehrenamtliche Helfer, die diese Tätigkeit nicht gewerbsmäßig und nicht regelmäßig oder häufig ausüben, können auch durch Aushändigung eines Merkblatts über die wichtigsten hygienischen Grundlagen unterrichtet werden.
Um den Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass stellen zu können, bitte das
PDF "Hinweise für den Antragsteller"
öffnen und während des Antragvorganges durchlesen. (Nach Einreichung des Antrags können Sie die Hinweise für den Antragsteller sowie die dazugehörige Druckquittung abspeichern/ausdrucken).
Hiermit versichere ich, die Voraussetzungen gelesen und verstanden zu haben.
Zwischenspeichern
Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.
Hinweise zum Datenschutz
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Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.
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Angaben zu Antrag
auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz
einer Schankwirtschaft
Speisewirtschaft
Besondere Betriebsart (z.B. Discothek, Tanzlokal, Bar usw.)
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Personalien Antragsteller
Anmelden mit digitaler Identität
Staatsangehörigkeit *
deutsch
anderweitig
Staatsangehörigkeit (nicht deutsch)*
juristische Person, vertreten durch
Ist ein Strafverfahren anhängig?
Ja
Nein
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?
Ja
Nein
Ist ein Gewerbeuntersagungsvefahren nach § 35 Gewerbeordnung anhängig?
Ja
Nein
SKBundID_Niedrig
SKBundID_Substanziell
SKBundID_Hoch
SKBundID_NiedrigAlle
SKBundID_SubstanziellAlle
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Gegenstand der Gestattung
Bescheinigungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. Gesundheitszeugnisse nach §§ 17 u. 18 Bundesseuchengesetz liegen für alle Personen vor, die Speisen zubereiten und in Verkehr bringen.
Tanzveranstaltungen sind vorgesehen
Ja
Nein
Musikalische Darbietungen sind vorgesehen
Ja
Nein
an
Verwendung von Mehrweggeschirr
Ja
Nein
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Räumliche Verhältnisse
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Name des Eigentümers des Anwesens
Die Einverständniserklärung des Eigentümers liegt vor.
Ja
Nein
Festzelt wird errichtet
Ja
Nein
Bautechnische Abnahme hierfür wird gesondert beantragt
Vorhandene Toilettenanlagen: (Anzahl eintragen)
mit
oder
Schankanlage wird betrieben
Ja
Nein
Durchlaufkühler?
Ja
Nein
Flaschenausschank?
Ja
Nein
Schankanlage vorhanden und abgenommen
Ja
Nein
Schankanlage wird installiert und vor Inbetriebnahme vom Sachkundigen abgenommen
Ja
Nein
Hierfür ausgestellte Bescheinigung wird sofort der Kreisverwaltungs-/Gaststättenerlaubnisbehörde vorgelegt
Ja
Nein
Ist fließendes Wasser eingerichtet?
Ja
Nein
Ist Gläserspüle mit 2 Becken und Trinkwasseranschluss eingerichtet?
Ja
Nein
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Hinweis
Der Antragsteller bestätigt, dass er die Hinweise des Antrages durchgelesen und zur Kenntnis genommen hat. Ihm ist bekannt, dass die Gestattung nur erteilt werden kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer des Festes bzw. der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem Zustand unterhalten werden (z.B. getrennte WC-Anlagen für Damen und Herren, Schankanlagen nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie vorher vom Sachkundigen abgenommen wurden und dieser die ordnungsgemäße Beschaffenheit schriflich bestätigt hat, ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist und zum Gläserspülen Spüleinrichtungen mit zwei Becken und Frisch-Trinkwasserversorgung vorhanden sind.
Er versichert, dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht hat. Ihm ist bekannt, dass die Gestattung insbesondere dann zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht.
Anlagen
Scannen oder fotografieren Sie Vorder- und Rückseite des entsprechenden Dokuments. Sie können nur 1 Datei hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Hinweis:
Ein Führungszeugnis, welches zur Vorlage bei einer Behörde eingereicht werden soll, wird vom Bundesamt für Justiz unmittelbar der Behörde übersandt und nicht dem Bürger.
Sobald uns das von Ihnen beantragte Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz zugestellt worden ist, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
ist beantragt
ist noch nicht beantragt
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Zusammenfassung der Angaben
Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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