Verbindliche Eltern-Bedarfserklärung

für einen 45 Stunden-Betreuungsplatz
Hinweis

Die verbindliche Eltern-Erklärung ist nur vollständig mitsamt der notwendigen Bescheinigung/en und kann daher nur komplett hochgeladen und abgegeben werden.

Eine Bearbeitung ist anderenfalls nicht möglich, so dass keine Unbedenklichkeitserklärung zu einem 45 Stunden-Betreuungsplatz vom Fachbereich Jugend erteilt werden kann.

Nach Absenden der Erklärung erhalten Sie eine Kopie Ihrer Erklärung  an die unter Vertragspartner 1 hinterlegte Mailadresse mitsamt einer Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung enthält vorbehaltlich der abschließenden Belegprüfung- eine Unbedenklichkeitserklärung zu Ihrer 45 Stunden-Buchung.

Sofern Sie bis zum 31.01. des nachfolgenden Kindergartenjahres keine gegenteilige Mitteilung erhalten, ist die Belegprüfung abgeschlossen und es bestehen von Seiten des Jugendamts keine Bedenken gegen die 45 Stunden-Betreuung.

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Stadt Ozg
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