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Antrag auf Registrierung als ungebundener Helfer im Katastrophenschutz

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Informationen zum Antrag
Hinweis
Mit diesem Antrag können Sie sich als ungebundene/r Helfer/in im Katastrophenschutz registrieren.

Diese Anmeldung gilt nur für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Ahaus - sofern eine Registrierung als ungebunde*r Helfer*in auf überörtlicher Ebene erfolgen soll, darf auf verschiedene Helferportale bspw. der landes- und/oder bundeweit tätigen Hilfsorganisationen verwiesen werden.
Mindestalter
Für die meisten Aufgaben im Katastrophenschutz wird ein Mindenstalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Dies betrifft sowohl die Mitarbeit in den Hilfsorganisationen als auch die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei besonderen Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall, wie sie im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz geregelt ist.
Persönliche Angaben
Angaben zum Schul- oder Berufsverhältnis
Ich bin aktives Mitglied in folgenden Vereinen/Organisationen
Angaben zur Gesundheit und körperliche Einschränkungen
Ich bin
Ich bin geimpft gegen
Weitere Qualifikationen
Ich verfüge über folgende Führerscheinklasse(n)
Ich verfüge über eine Qualifikation zur Führung von Sonderfahrzeugen
Ich besitze weitere Qualifikationen
Fremdsprachen
Einsatzbereiche
Bitte kreuzen Sie an, wo Sie helfen könnten:
Verfügbarkeit (freiwillige Angabe)
Zu welchen Tageszeiten wären Sie im Krisenfall grundsätzlich einsatzbereit?
Besondere Ausstattung
Ich besitze mögliche Ausstattungen, Ausrüstungen bzw. schweres Arbeitsgerät wie Traktor, Bagger, Stapler etc., die ich zur Verfügung stellen kann:
Erklärung
Ich bin
Ich bin
Ich bin
Erklärung Kenntnis/Richtigkeit der Angaben
Verpflichtung
Ich verpflichte mich,

  • die Einsatzkräfte bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und die Weisungen von Vorgesetzten/Einsatzleitern zu befolgen.
  • an Einsätzen, zu denen ich herangezogen werde, pünktlich und in angemessener Kleidung, teilzunehmen. Als Ausnahme gelten Urlaub, Krankheit, Schulbesuch, berufliche Verpflichtungen oder dringende persönliche Angelegenheiten.
  • in Fällen, in denen ich während eines Einsatzes keinen Dienst im Katastrophenfall leisten kann, die Stadt Ahaus, rechtzeitig und unverzüglich darüber zu informieren.
  • die von der Stadt Ahaus erhaltene Dienstkleidung sowie Geräte und Fahrzeuge pfleglich zu behandeln, ausschließlich zu den vorgesehenen dienstlichen Zwecken zu benutzen und bei mutwilliger Beschädigung zu ersetzen. Hierfür bin ich haftbar.
  • durch kameradschaftliches Verhalten zu einem guten Zusammenhalt unter den ungebundenen Helfern und den eingesetzten Helfern der Hilfsorganisationen beizutragen.
  • den jeweils kürzesten Weg von der Wohnung zum Bereitstellungsraum/Sammlungspunkt bzw. umgekehrt zu benutzen, da ansonsten kein Versicherungsschutz seitens der Unfallkasse NRW besteht.
  • für den Fall, dass die Stadt Ahaus aus organisatorischen, personellen oder sonstigen Gründen den Heimweg nicht organisieren kann, diesen selbst zu organisieren.

  • Mir ist bekannt, dass ich bei Missachtung der einzelnen Punkte dieser Verpflichtung ausgeschlossen werden kann.
Verpflichtung Kenntnis
Datenschutz
Bildrechte

Zusammenfassung der Angaben

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