Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens:
Die Isolierung endet zwar am Tag 5, jedoch gilt das berufliche Tätigkeitsverbot weiter. Dieses kann nur durch einen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) oder einen PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 beendet werden. Ist das Ergebnis des Tests positiv bzw. der CT-Wert des PCR-Tests kleiner oder gleich 30, darf ein erneuter Test zur Beendigung des Tätigkeitsverbotes frühestens nach 24 Stunden vorgenommen werden. Der negative Testnachweis ist in der Einrichtung vorzulegen.