§ 4 Abs. 1 b)
Ermäßigung für Hunde, insbesondere Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Rettungs-, Such- oder Therapiehunde, die verwendet werden - mit Vorlage des Prüfungszeugnisses und Glaubhaftsmachung der Verwendung in geeigneter Weise (auf 1/2).
Bitte fügen Sie hier die Nachweise ein, aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen der beantragten Vergünstigungen erfüllt sind.