Baubeginn, Rohbau und Fertigstellung

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Persönliche Informationen der Bauherrschaft (anzeigende Person)
Vorgang
Tragen Sie die Informationen zum Vorhaben ein.
Bauort
Kataster
Anzeige wählen
Baubeginn
§ 74 Abs. 9 BauO NRW:
Die Bauherrin oder der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben nach § 60 Absatz 1 und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
Baubeginn - Bauleitung
Mit der Ausführung des Bauvorhabens wird voraussichtlich begonnen am:
Bauleitung
Adresse
Fachbauleitung
Ein Wechsel dieser Personen während der Bauausführung ist der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen!
1. Fachbauleitung
Adresse
Baubeginn - Nachweise
Bautechnische Nachweise:
(siehe auch Nebenbestimmungen zur erteilten Baugenehmigung)
Standsicherheit
Wärmeschutz
Schallschutz
Baubeginn - Sachverständige für stichprobenhafte Kontrollen
Tragen Sie die staatlich anerkannten Sachverständigen, die mit den stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung beauftragt wurden, in die folgenden Felder ein.
1. Sachverständige/r
Fachrichtung
Fertigstellung
§ 84 Abs. 2 BauO NRW:
Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde von der Bauleiterin oder dem Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. Mit der Anzeige der Rohbaufertigstellung sind die Bescheinigungen über die bis dahin erfolgten stichprobenhaften Kontrollen über die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Standsicherheitsnachweis einzureichen. Ist eine Bauleiterin oder ein Bauleiter der Bauaufsichtsbehörde nicht benannt worden, trifft die Pflicht die Bauherrschaft. Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr oder von ihr Beauftragten Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten von der Bauherrschaft oder der Bauleiterin oder dem Bauleiter angezeigt werden.
Fertigstellung - Anzeige
Ich zeige die abschließende Fertigstellung des zuvor genannten Vorhabens an.
Das Vorhaben soll am folgenden Datum in Benutzung genommen werden
Die mit der Anzeige über die abschließende Fertigstellung einzureichenden Nachweise, Bescheinigungen und/oder Prüfberichte (siehe auch die Nebenbestimmungen und Hinweise zur erteilten Baugenehmigung bzw. Bauordnung NRW) sind beigefügt.
Fertigstellung - Sonstiges
Mir ist bekannt, dass
- für jede Wiederholung einer nicht beanstandungsfrei durchgeführten Bauzustandsbesichtigung erneut eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.
- ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die nach § 84 Absatz 2 der Bauordnung NRW vorgeschriebenen Anzeigen nicht oder nicht rechtzeitig erstattet (siehe auch § 86 Abs. 1 Ziffer 18 - Bußgeldvorschriften - der Bauordnung NRW).
Rohbaufertigstellung
§ 84 Abs. 2 BauO NRW:
Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde von der Bauleiterin oder dem Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. Mit der Anzeige der Rohbaufertigstellung sind die Bescheinigungen über die bis dahin erfolgten stichprobenhaften Kontrollen über die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Standsicherheitsnachweis einzureichen. Ist eine Bauleiterin oder ein Bauleiter der Bauaufsichtsbehörde nicht benannt worden, trifft die Pflicht die Bauherrschaft. Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr oder von ihr Beauftragten Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten von der Bauherrschaft oder der Bauleiterin oder dem Bauleiter angezeigt werden.
Rohbaufertigstellung - Sonstiges
Das unter dem zuvor genannten Aktenzeichen genehmigte Vorhaben ist am folgendem Datum im Rohbau fertiggestellt
Mir ist bekannt, dass
- für jede Wiederholung einer nicht beanstandungsfrei durchgeführten Bauzustandsbesichtigung erneut eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.
- ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die nach § 84 Absatz 2 der Bauordnung NRW vorgeschriebenen Anzeigen nicht oder nicht rechtzeitig erstattet (siehe auch § 86 Abs. 1 Ziffer 18 - Bußgeldvorschriften - der Bauordnung NRW).
Rohbaufertigstellung - Nachweise
Hinterlegen Sie Nachweise nach den Vorschriften der Bauordnung NRW.

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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