Tecklenburger Klimazuschuss 2024
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link „Datenschutz“ entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hiermit erkenne ich die Information zum Datenschutz an.
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Willkommen beim digitalen Antragsverfahren zum Förderprogramm Tecklenburger Klimazuschuss 2024 der Stadt Tecklenburg!
Fördergegenstände des Tecklenburger Klimazuschusses 2024
Photovoltaik-Anlagen
- PV-Anlagen auf Bestandsbauten ab 3 kWp
- Stecker-Solaranlage/Balkonkraftwerk (max. 2 Module)
Klimafreundliches Heizen
- Wärmepumpen
- Biomasseheizung
- Solarthermie
- Hocheffizienzpumpe
Dämmung
- Dachdämmung
- Dämmung oberste Geschossdecke
- Außenwanddämmung
- Einblasdämmung
- Innendämmung
- Dämmung der Kellerdecke
Klimafolgenanpassung
- Flächenentsiegelung
- Zisterne
- Gründach/Fassadenbegrünung
- Ökologische Aufwertung von Hecken
1. Förderziel
Der Klimazuschuss der Stadt Tecklenburg gewährt als freiwillige Leistung finanzielle, nicht zurückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen, die in besonderem Maße zur Treibhausgasneutralität in Tecklenburg beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen.
2. Antragsberechtigte (im Folgenden: Antragssteller)
- Natürliche, volljährige Personen, die Mieter oder Eigentümer von Wohngebäuden in Tecklenburg sind (Mieter: schriftliche Eigentümereinwilligung muss vorliegen).
- Eingetragene Vereine und Unternehmen, die in Tecklenburg ansässig sind.
Alle Details erhalten Sie in der Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie -Tecklenburger Klimazuschuss
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Allgemeine Hinweise
Die Förderung basiert auf der Richtlinie der Stadt Tecklenburg "Tecklenburger Klimazuschuss 2024" über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen ohne Gegenleistungsverpflichtung (Zuschussrichtlinie), vorberaten am 14.03.2023 im Fachausschuss für Umwelt, Kultur und Touristik und gilt vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung vom Stadtrat am 09.05.2023 und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung.
Die Förderung beschränkt sich auf Vorhaben im Tecklenburger Stadtgebiet.
Antragsberechtigt sind neben volljährigen Eigentümer*innen von Gewerbegebäuden und Wohngebäuden auch Mieter*innen mit Wohnsitz in Tecklenburg, sofern eine schriftliche Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers vorgelegt wird.
Antragssteller/in
Daten aus Servicekonto NRW auslesen.
ServicekontoNRWHoch
ServicekontoNRWSubstanziell
ServicekontoNRWSubstanziellAlle
ServicekontoNRWNiedrig
ServicekontoNRWNiedrigAlle
Anrede
Divers
Frau
Herr
Ohne Angabe
Nachname *
Vorname *
Geburtsdatum
Straße *
Hausnummer *
Postleitzahl *
Wohnort *
E-Mail-Adresse *
Telefonnummer *
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
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Angaben für die Zuschussbeantragung
Art des Gebäudes/Objekts:
Wohnobjekt
Geschäftsobjekt
Baujahr des Gebäudes *
Besteht für das Gebäude Denkmalschutz? *
ja
nein
Teile davon
Folgende Teile sind denkmalgeschützt *
Bitte laden Sie hier die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde hoch *
Eigentumsverhältnisse
Eigentümer/in
Mieter/in
Bitte laden Sie hier die Einverständniserklärung des Eigentümers hoch:
Einverständniserklärung des Eigetümers *
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
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Fördergegenstand
Bereiche
Flächenentsiegelung
Zisterne (als Anlage zur Regenwassernutzung)
Gründach / Fassadenbegrünung
Ökologische Aufwertung von Hecken
Details PV-Anlagen auf Neubau mit einer Mindestleistung von 3 kWp
Erweiterungsvorhaben einer bestehenden Anlage sind nicht förderfähig.
Fördersumme:
je 100 € pro kWp,
max. 500 €
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung Fachbetrieb
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
Installierte Leistung in kWp (mind. 3 kWp) *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Hiermit bestätige ich, dass ich die Förderrichtlinie gelesen und verstanden habe.
Stecker-Solaranlage / Balkonkraftwerk
Fördersumme:
50 € / Modul
max. zwei Module / 100 € pro Haushalt
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung Fachbetrieb/Fachhändler
- Zahlungsnachweis
- Nachweis: Eintrag Marktstammdatenregister
Bei Reservierung von Fördermitteln:
Schlussrechnung muss bis zum 30.11 des Kalenderjahres eingereicht werden!
Optional: Kurzbericht inkl. Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz.
Anzahl der Module (max. 2 Stück) *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Biomasseheizung nach Vorgaben BAFA
Erweiterungsvorhaben einer bestehenden Anlage sind nicht förderfähig.
Fördersumme:
500 € pauschal
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung Fachbetrieb
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- BAFA-Auszahlungsbescheid
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Wärmepumpe in Verbindung mit neuer PV-Anlage/ Geothermie/ Solarthermie oder mit Wärmerückgewinnungsfunktion über Abwasser/Luft
Wärmepumpe mit Prüfnachweis/Effizienznachweis gemäß BAFA
Fördersumme:
500 € pauschal
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung Fachbetrieb
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
Bitte fügen Sie hier das Angebot für die Wärmepumpe, aus dem die Energie-Quelle hervor geht, ein:
- sofern PV-Anlage: Angebot
- sofern Erdbohrung: Angebot über Wasserwärmepumpe und ggf. Erdbohrung
- sofern Wärmerückgewinnung: Angebot
- sofern Solarthermieanlage: Angebot
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Wärmepumpe ohne eigene Energiequelle
Abschluss eines Ökostromtarifs verpflichtend (min. 1 Jahr Laufzeit).
Fördersumme:
500 € pauschal
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung Fachbetrieb
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Einreichung Ökostromnachweis
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Solarthermiekollektoren nach Vorgaben BAFA
Abschluss eines Ökostromtarifs verpflichtend (min. 1 Jahr Laufzeit).
Fördersumme:
500 € pauschal
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung Fachbetrieb
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- BAFA-Auszahlungsbescheid
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Heizungsoptimierung als geringinvestive Maßnahmen
Hydraulischer Abgleich und/oder Pumpenaustausch zur Hocheffizienzpumpe.
Fördersumme:
25 % der Kosten, max. 150 €
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- VDZ Protokoll (hydr. Abgleich)
- Rechnung über die Leistungen oder Hochleistungspumpe
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Dämmung Dach in Bestandsbauten
Mindestanforderung an die Dämmwerte:
U = 0,14 W/m²K
Denkmäler:
U = 0,45
Fachwerk
U = 0,65 W/m²K
Fördersumme:
5% der Bruttoinvestitionssumme / max. 750 €
+ 250 € Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe¹
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Ggf. Nachweis nachwachsender Dämmstoff
ENTWEDER Rechnung des Fachunternehmens mit Angabe der sanierten Bauteilfläche, der verwendeten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit und des erreichten Qualitätsstandards der sanierten Bauteile in W/m²K
ODER bei einer Förderung nach BAFA oder KfW: Nachweis der U-Werte/Wärmeleitfähigkeit über Fachunternehmererklärung mittels zusätzlichem Fördermittelnachweis KfW oder BAFA möglich
ODER bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe wird die Rechnung über Materialkosten inkl. Nennung des Dämmstoffs und der erreichten U-Werte benötigt.
Hinweis:
Blauer Engel Zertifikat der bestenfalls nachwachsenden, mineralischen oder recycelten Dämmstoffe wird als Mindeststandard empfohlen.
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
oder
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Dämmung oberste Geschossdecke in Bestandsbauten
Mindestanforderung an die Dämmwerte:
U = 0,14 W/m2K
Fördersumme:
5% der Bruttoinvestitionssumme / max. 500 €
+ 250 € Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe¹
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Ggf. Nachweis nachwachsender Dämmstoff
ENTWEDER Rechnung des Fachunternehmens mit Angabe der sanierten Bauteilfläche, der verwendeten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit und des erreichten Qualitätsstandards der sanierten Bauteile in W/m²K
ODER bei einer Förderung nach BAFA oder KfW: Nachweis der U-Werte/Wärmeleitfähigkeit über Fachunternehmererklärung mittels zusätzlichem Fördermittelnachweis KfW oder BAFA möglich
ODER bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe wird die Rechnung über Materialkosten inkl. Nennung des Dämmstoffs und der erreichten U-Werte benötigt.
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
oder
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Außenwanddämmung in Bestandsbauten
Mindestanforderung an die Dämmwerte:
Außenwand
U = 0,20 W/m²K
Fördersumme:
5% der Bruttoinvestitionssumme / max. 750 €
+ 250 € Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe¹
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Ggf. Nachweis nachwachsender Dämmstoff
ENTWEDER Rechnung des Fachunternehmens mit Angabe der sanierten Bauteilfläche, der verwendeten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit und des erreichten Qualitätsstandards der sanierten Bauteile in W/m²K
ODER bei einer Förderung nach BAFA oder KfW: Nachweis der U-Werte/Wärmeleitfähigkeit über Fachunternehmererklärung mittels zusätzlichem Fördermittelnachweis KfW oder BAFA möglich
ODER bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe wird die Rechnung über Materialkosten inkl. Nennung des Dämmstoffs und der erreichten U-Werte benötigt.
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
oder
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Kerndämmung in Form von Einblasdämmung in das bestehende Mauerwerk
Fördersumme:
5% der Bruttoinvestitionssumme / max. 500 €
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Ggf. Nachweis nachwachsender Dämmstoff
ENTWEDER Rechnung des Fachunternehmens mit Angabe der sanierten Bauteilfläche, der verwendeten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit und des erreichten Qualitätsstandards der sanierten Bauteile in W/m²K
ODER bei einer Förderung nach BAFA oder KfW: Nachweis der U-Werte/Wärmeleitfähigkeit über Fachunternehmererklärung mittels zusätzlichem Fördermittelnachweis KfW oder BAFA möglich
ODER bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe wird die Rechnung über Materialkosten inkl. Nennung des Dämmstoffs und der erreichten U-Werte benötigt.
Hinweis:
Keine Förderung von Schaumdämmung, da Entsorgung unklar.
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
oder
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Innendämmung in Bestandsbauten
Mindestanforderung an die Dämmwerte:
U = 0,45 W/m2K
Fördersumme:
5% der Bruttoinvestitionssumme / max. 750 €
+ 250 € Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe¹
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Ggf. Nachweis nachwachsender Dämmstoff
ENTWEDER Rechnung des Fachunternehmens mit Angabe der sanierten Bauteilfläche, der verwendeten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit und des erreichten Qualitätsstandards der sanierten Bauteile in W/m²K
ODER bei einer Förderung nach BAFA oder KfW: Nachweis der U-Werte/Wärmeleitfähigkeit über Fachunternehmererklärung mittels zusätzlichem Fördermittelnachweis KfW oder BAFA möglich
ODER bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe wird die Rechnung über Materialkosten inkl. Nennung des Dämmstoffs und der erreichten U-Werte benötigt.
Hinweis:
Dies ist insbesondere für denkmalgeschützte Häuser interessant, wenn die Außenfassade nicht verändert werden kann. Eine bauphysikalische Begleitung der Ausführung durch Sachverständige Person wird empfohlen.
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
oder
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Dämmung Kellerdecke/ Unterster Geschossboden in Bestandsbauten
Mindestanforderung an die Dämmwerte:
U = 0,25 W/m2K
Fördersumme:
5% der Bruttoinvestitionssumme / max. 500 €
+ 250 € Bonus bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe¹
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs
- Ggf. Nachweis nachwachsender Dämmstoff
ENTWEDER Rechnung des Fachunternehmens mit Angabe der sanierten Bauteilfläche, der verwendeten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstärke und Wärmeleitfähigkeit und des erreichten Qualitätsstandards der sanierten Bauteile in W/m²K
ODER bei einer Förderung nach BAFA oder KfW: Nachweis der U-Werte/Wärmeleitfähigkeit über Fachunternehmererklärung mittels zusätzlichem Fördermittelnachweis KfW oder BAFA möglich
ODER bei Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe wird die Rechnung über Materialkosten inkl. Nennung des Dämmstoffs und der erreichten U-Werte benötigt.
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
oder
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Flächensiegelung
Bedingungen:
- Fläche größer 5 m²
- Die entsiegelte Fläche darf nicht mehr abflusswirksam sein: Lockerung des Bodens oder Bepflanzung und ggf. vorhandenen Kanalanschluss versiegeln
Fördersumme:
30% der Bruttoinvestitionssumme / max. 400 € je Projekt
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung oder Angebot vom Fachbetrieb oder Materialkosten
- Foto der Maßnahme (Vorher-Nachher-Vergleich)
- Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszuges
- Abschlusswirksamkeit nicht mehr vorhanden
- Kurzbericht zur Veröffentlichung inkl. Fotos
Größe der entsiegelten Fläche (min. 5 m²) *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Zisterne als Anlage zur Regenwassernutzung
Bedingungen:
- Volumen des Sammelbehälters mindestens 3 m³
Fördersumme:
40% der Bruttoinvestitionssumme / max. 400 € je Projekt
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung oder Angebot vom Fachbetrieb oder Materialkosten
- Kurzbericht zur Veröffentlichung inkl. Fotos für die Öffentlichkeitsareit im Bereich Klimaschutz
Größe der Zisterne (min. 3 m³) *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Gründach/Fassadenbegrünung
Ist Ihr Dach für ein Gründach geeignet?
Schauen Sie einfach ins Gründachkataster
Bedingungen:
- Mindestens als extensive Dachbegrünung
- Mehrjährige und vorrangig insektenfreundliche Pflanzen
- Nur bauliche Maßnahme (= kein wilder Wein, Pflanzenkübel o.ä.)
Fördersumme:
10 €/m²
50% der Bruttoinvestitionssumme / max. 400 € je Projekt
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung oder Angebot vom Fachbetrieb oder Materialkosten
- Foto der Maßnahme (Vorher-Nachher-Vergleich)
- Kurzbericht zur Veröffentlichung inkl. Fotos für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz
Größe des Gründachs/der Fassadenbegrünung in m² *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
Ökologische Aufwertung von Hecken
Austausch von artenarmen Hecken aus Kirschlorbeer, Rhododendren, Thuja oder Kunststoff durch Hecke aus heimischen Wildpflanzen.
Bedingungen:
- Zusammenhängende Hekce von mindestens 5 m
- Hecke wird dominiert von Kirschlorbeer, Rhododendren oder Thuja
- Einsatz von heimischen und insektenfreundlichen Pflanzen gemäß NABU-Liste²
Fördersumme:
30% der Bruttoinvestitionssumme / max. 400 € je Projekt
Für die Abrechnung werden im Nachgang folgende Nachweise benötigt:
- Rechnung oder Angebot vom Fachbetrieb oder Materialkosten
- Foto der Maßnahme (Vorher-Nachher-Vergleich)
- Kurzbericht zur Veröffentlichung inkl. Fotos für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz
Länge der Hecke in m *
Angebot oder Schlussrechnung Fachbetrieb *
² Heimische Wildpflanzen gemäß NABU-Liste oder anderer seriöser Quelle, die belegt, dass die heimische Wildpflanze ökologisch hochwertig ist.
¹ Zertifizierung mit natureplus®, Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) oder Listung als „nachwachsender Rohstoff“ in der Datenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR): https://www.die-nachwachsende-produktwelt.de/. Werden nachwachsende Dämmstoffe in fachlich sinnvoller Kombination mit anderen Dämmstoffen eingebaut, so wird die zusätzliche Förderung für nachwachsenden Dämmstoff ab einem Anteil von 80 % des gesamten wärmedämmenden Bauanteils genehmigt.
https://www.die-nachwachsende-produktwelt.de/
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
PV-Anlagen auf Bestandsbauten mit einer Mindestleistung von 3 kWp
Stecker-Solaranlage/ Balkonkraftwerk
Biomasseheizung nach Vorgaben BAFA
Wärmepumpe in Verbindung mit neuer PV-Anlage/ Geothermie/ Solarthermie oder mit Wärmerückgewinnungsfunktion über Abwasser/Luft
Wärmepumpe ohne eigene Energiequelle
Solarthermiekollektoren nach Vorgaben BAFA
Heizungsoptimierung als geringinvestive Maßnahmen
Dämmung Dach in Bestandsbauten
Dämmung oberste Geschossdecke in Bestandsbauten
Außenwanddämmung in Bestandsbauten
Kerndämmung in Form von Einblasdämmung in das bestehende Mauerwerk
Innendämmung in Bestandsbauten
Dämmung Kellerdecke/ Unterster Geschossboden in Bestandsbauten
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Kurzbeschreibung der Maßnahme
Kurzbeschreibung *
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
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Bankverbindung
Nachname Kontoinhabende *
Vorname Kontoinhabende *
Kreditinstitut *
IBAN *
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
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Mitgeltende Hinweise
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Tecklenburg entscheidet nach Eingangsdatum und pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, wird dies auf der Internetseite der Stadt Tecklenburg bekannt gegeben.
- Die Förderung kann unter den in der Förderrichtlinie genannten Umständen zurückgefordert werden. Umstände, die zu einer Rückforderung führen könnten, sind der Stadt Tecklenburg unverzüglich anzuzeigen.
- Mir ist bewusst, dass ich bei einer stichprobenhaften Prüfung die installierte Anlage präsentieren muss.
- Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
- Ich versichere, dass mir der Inhalt der aktuellen Förderrichtlinie bekannt ist.
- Sofern Fördermittel mit einem aussagekräftigen Angebot reserviert werden, muss die Schlussrechnung bis zum 30.11 des Kalenderjahres eingereicht werden.
- Bitte beachten Sie alle weiteren Nebenbestimmungen in der Förderrichtlinie Tecklenburger Klimazuschuss.
Ich bestätige, dass alle gemachten Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind.
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Zusammenfassung, Testobjekt muss control_page heißen!
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Ansprechpartnerin:
Vera Nieratschker
Klimaschutzmanagement
05482 70-3941
nieratschker@tecklenburg.de