Antrag zur Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern durch die Stadt Borken
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link „Datenschutz“ entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hiermit erkenne ich die Information zum Datenschutz an.
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
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Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern die Förderbedingungen aus den politischen Beschlüssen aus der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 26.08.2020 (Vorlage V 2020/216) Voraussetzung sind.
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Persönliche Angaben Antragstellerin/Antragsteller
Daten aus Servicekonto NRW auslesen.
ServicekontoNRWHoch
ServicekontoNRWSubstanziell
ServicekontoNRWSubstanziellAlle
ServicekontoNRWNiedrig
ServicekontoNRWNiedrigAlle
Nachname *
Vorname *
Geburtsdatum *
Straße *
Hausnummer *
Postleitzahl *
Wohnort *
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
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Beantragung Zuschuss
Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für den Kauf des folgenden werksneuen Lastenrades bzw. Lastenanhängers:
Elektro-Lastenrad – Förderung 30 % der investierten Mittel, max. 750 €
Muskelbetriebenes Lastenrad – Förderung 30 % der investierten Mittel, max. 750 €
Lastenanhänger – Förderung 30 % der investierten Mittel, max. 100 €
Ich versichere, dass das erworbene Lastenrad/der Lastenanhänger allein von der Käuferin/dem Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mind. 60 Monate genutzt und in dieser Zeit nicht verkauft, vermietet oder dauerhaft an sonstige Personen weitergegeben wird.
Die Stadt Borken wird nach 5 Jahren kontrollieren, ob die vorgenannten Förderbedingungen eingehalten wurden. Ich werde das E-Lastenrad/Lastenrad/den Lastenanhänger dazu auf Anforderung der Stadt vor dem Rathaus der Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken, vorstellen.
Für das Antragsverfahren gilt das „Windhundprinzip“, d. h. die Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum ab dem 27.08.2020 bearbeitet.
Den Förderaufkleber der Stadt Borken bringe ich umgehend nach Erhalt auf dem Fördergegenstand an.
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Einzureichende Unterlagen
Unterzeichneter Kaufvertrag (mit Datierung nach dem 26.08.2020, ggfls. mit einer Rücktrittsklausel für den Fall, dass es zu keiner städtischen Förderung kommen sollte, z. B. wegen ausgeschöpfter Fördermittel). Dieser Kaufvertrag muss den Käufer/die Käuferin, die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes sowie den zu zahlenden Preis enthalten.
Hinweis: Zur Förderung des regionalen Handels muss die Anschaffung bei Geschäften innerhalb des Kreises Borken erfolgen, vorzugsweise in der Stadt Borken. Bei Online-Einkäufen erfolgt keine Bezuschussung.
Rahmennummer des Lastenrades oder Anhängers (falls vorhanden):
Wohnortnachweis durch eine Kopie des Personalausweises; Borken muss Hauptwohnsitz sein.
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Zahlung des Förderbetrages
Nach Eingang der Unterlagen erhält der/die Antragsteller/in einen schriftlichen Vorbescheid, der die Höhe des zugesagten Zuschusses konkret benennt. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt nach Vorlage der Rechnungskopie über den Erwerb mit Nachweis über die geleistete Kaufpreiszahlung (Zahlungsnachweis).
Das Original der Rechnung muss für den Zeitraum der verpflichtenden Eigennutzungsdauer (= 60 Monate) aufbewahrt werden.
Ich bitte um Überweisung des Förderbetrags auf mein Konto:
Kreditinstitut *
IBAN *
BIC *
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Widerruf der Bewilligung
Die Stadt Borken behält sich in folgenden Fallgruppen den jederzeitigen Widerruf der Bewilligung und/oder der Förderung vor:
1) Verkauf des Lastenrades/des Lastenanhängers vor Ablauf des 60-monatigen Eigennutzungszeitraums
2) Wechsel des Hauptwohnsitzes des Fördernehmers/ der Fördernehmerin in eine andere Gemeinde vor Ablauf des 60-monatigen Eigennutzungszeitraums
3) nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses zu einer Ablehnung des Antrages geführt hätten, z. B. bei gewerblicher Nutzung des LAstenraden/ Lastenanhängers
Im Falle des Widerrufs besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung bereits überwiesener Förderbeträge anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des pflichtgemäßen Eigennutzungszeitraums.
Umstände, die zu einer Rückforderung führen können, sind der Stadt Borken unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) mitzuteilen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Borken entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Einwilligungen
Mit den Förderbedingungen aus der politischen Vorlage V 2020/216 sowie mit den vorstehenden Rückforderungsmöglichkeiten/ der Rückzahlungsverpflichtung erkläre ich mich mit dieser Antragstellung einverstanden.
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personen- und projektbezogenen Daten im Rahmen des Zuschussverfahrens der Stadt Borken zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
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Zusammenfassung
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