Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018

(Anlage I/6 zur VV BauPrüfVO)
Informationen zum Antrag
§ 62 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

(3) Verfahrensfrei ist die Beseitigung von

1. Anlagen nach Absatz 1,
2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie
3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für Verfahren nach Satz 1 ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen. Bei nicht freistehenden Gebäuden muss durch eine berechtigte Person nach § 54 Absatz 4 beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerksplanerin oder den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen. Die Sätze 3 und 4 gelten nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist. § 74 Absatz 9 gilt entsprechend.

Authentifizierung

Sie haben die Möglichkeit den Antrag online einzureichen. Aktuell ist es noch erforderlich, zusätzlich eine unterzeichnete Bevollmächtigung zur Teilnahme am elektronischen Antragsverfahren an das Bauamt zu übermitteln. Hierzu werden Sie später auch aufgefordert.

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