Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Bio-Tonne
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link „Datenschutz“ entnehmen können.
Existieren neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hiermit erkenne ich die Information zum Datenschutz an.
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Rechtliche Grundlagen
Eine Ausnahme vom Anschluss- und Befreiungszwang an das Bioabfallgefäß besteht auf Antrag dann, wenn der Anschluss- und Benutzungspflichtige nachvollziehbar und schlüssig darlegt, dass er nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche und Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten), nicht entsteht. Der Kompost muss auf dem Grundstück unter Vermeidung einer Bodenüberdüngung verwertet werden.
Eine Befreiung erfolgt in der Regel nur dann, wenn für die Verwertung des Kompostes je Person, die auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, mindestens 25 m² Gartenfläche zur Verfügung stehen; Flächen, die für eine Kompostverwertung ungeeignet sind (z.B. Rasenflächen, Wege), werden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt.
Ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist nur mit dieser Bestätigung der Kenntnisnahme möglich.
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Angaben zum Antragstellenden
Daten aus Servicekonto NRW auslesen.
Familienname *
Vorname *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl *
Wohnort *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
Sind Sie Grundstückseigentümer?
ja
nein
Angaben zum Eigentümer
Familienname *
Vorname *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl *
Wohnort *
Telefonnummer *
E-Mail-Adresse
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Allgemeine Angaben
Fläche des zu befreienden Hausgrundstückes *
Anzahl der im Haushalt lebender Personen *
Sämtliche auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle, einschließlich der Küchenabfälle, Speisereste, Laub, Raschenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Un- bzw. Wildkräuter etc. werden verwertet
in geschlossenen Behältern (z. B. Schnellkomposter)
in offenen Kompoststellen
Sonstiges
Sonstige Verwertung *
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Erklärungen des Antragsstellenden
Ich erkläre, dass ich keine organischen Abfälle über die Restmülltonne entsorgen werde, sondern alle Bioabfälle auf meinem Grundstück restlos verwerte!
Mir ist bekannt, dass bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld festgesetzt werden kann und die Befreiung widerrufen wird.
Mir ist bekannt, dass bei Auftreten von Belästigungen durch Gerüche bzw. Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten) die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang unverzüglich aufgehoben werden kann.
Ich bestätige die Richtigkeit aller im Antrag gemachten Angaben und stimme einer gegebenenfalls notwendigen Überprüfung der Angaben zu.
Bei Änderungen der Gegebenheiten bezüglich der Verwertung der Bioabfälle, werde ich dies unverzüglich melden.
Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung auf dem Grundstück durch Beauftragte wird jederzeit eingeräumt. Die Überprüfung schließt die Kontrolle des Restmüllbehälters ein.
Sonstige Anmerkungen
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Zusammenfassung
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