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Antragsteller / in und Steuerpflichtige / r

Name / Vorname
Straße/Hausnummer
Ort
PLZ
An
Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
Tel.-Nr. für Rückfragen
Ort, Datum
Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers
Ich versichere die Richtigkeit der Angaben.
X
X
(gem. § 7 der Vergnügungssteuersatzung)
Kassenzeichen

Aufstellort (Anschrift des Objektes)

Straße/Hausnummer
Ort
PLZ
Spielhalle
Gaststätte
Imbissbetrieb
Internet-Café
Wettbüro

zu Informationszwecken - zutreffendes bitte ankreuzen

sonstiger Betrieb
Hinweis
Unter den aufgeführten Geräten sind auch Austauschgeräte (ersetzen zuvor benutzte Geräte) sowie Ersatzgeräte (nur vorübergehend eingesetzte Geräte) zu berücksichtigen. Bei Besonderheiten, vermerken Sie diese in der anhängigen Tabelle  innerhalb der Spalte „Bemerkungen / Besonderheiten“, bzw. verweisen dort auf beizufügende Dokumente.


Spieleinsätze im o.g. Zeitraum
insgesamt in Euro

Bitte die Anzahl der beigefügten Anlagen angeben:
Summe des Spieleinsatzes aller Apparate mit Gewinnmöglichkeit entsprechend den beigefügten Anlagen:
Nr. 1 bis Nr.

Steuerbetrag
insgesamt in Euro

Zeitraum:

für die Monate
Jahr

Steuersatz

gem. § 7 Abs.1 S.3

5,5 v. H.
An dem o. g. Aufstellort wurden während des angegebenen Zeitraumes
Apparate mit Gewinnmöglichkeit (AmG)
(bitte die Anzahl angeben) gem. § 7 Abs. 1.1. HS der Vergnügungssteuersatzung
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit (AmG)

(bitte die Anzahl angeben) gem. § 7 Abs. 1.2. HS der Vergnügungssteuersatzung
Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
Gem.  §  11  Abs.  3  Vergnügungssteuersatzung  sind  der  Steueranmeldung  Zählwerks-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdruckes, die Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele und den Gesamtbetrag der aufgewendeten Geldbeträge enthalten müssen. Zur Vereinfachung sollen diese grundsätzlich in einem auswertbaren Datenformat in digitaler Form zugesandt werden. Dies entbindet nicht von der Aufbewahrungspflicht sowie regelmäßigem Druckens der vorgenommenen Aufzeichnungen gem. § 13 Abs. 2 Vergnügungssteuersatzung. Die Stadt Ahaus ist gem. § 13 Abs. 4 befugt, sich derartige analoge Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Druckprotokolle und andere Unterlagen auf Verlangen vorlegen zu lassen.





Abgabefrist
Die Erklärung ist im Original bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen
(kein Telefax und keine Kopie). Die Aufzählung der einzelnen Apparate sowie die Darstellung der Einspiel-ergebnisse sind auf dem Erklärungsvordruck (Anlage zur Vergnügungssteuererklärung) vorzunehmen.
Die zusammenfassende Berechnung der Steuer erfolgt auf dieser Erklärung.Die Annahme der Vergnügungssteuererklärung durch die Behörde gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung).
Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von der Steuererklärung festgesetzt wird (§ 167 Abgabenordnung in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz NRW).











Zahlungsaufforderung
Der im Wege der Selbstberechnung ermittelte Steuerbetrag ist am Tage der Abgabe der
Steueranmeldung, spätestens bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse Ahaus auf eines der u. g. Konten zu entrichten (§ 11 Abs. 2 Vergnügungssteuersatzung).

Folgen verspäteter Zahlung
Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist gemäß § 240 der Abgabenordnung vom 16.03.1976 (BGBI, I, S 712) in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - in den jeweils gültigen Fassungen - für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten; abgerundet wird auf den nächsten durch fünfzig EUR  teilbaren  Betrag. Für notwendige Einziehungs-maßnahmen  werden Gebühren nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.08.1997 (GV.NRW.S. 258) in der jeweils gültigen Fassung erhoben (SGV.NRW.2010).



Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen  diesen  Bescheid können  Sie  innerhalb  eines  Monats Widerspruch  erheben.  Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus einzulegen. Falls die Frist durch eine von Ihnen beauftragte Person versäumt werden sollte, so ist dieses Verschulden Ihnen zuzurechnen. Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Heranziehung nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungsverpflichtung nicht  aufgehoben. Die  Anordnung  der  aufschiebenden  Wirkung  können  Sie  beim  Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster (Postfach 8048) beantragen.  


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Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

Gerätename

Bemerkungen
(Besonderheiten, wie Austausch
oder Ersatz von Geräten)

Zulassungs-
nummer

Lfd.
Nr.

Die Zählwerkausdrucke
umfassen den Zeitraum

Zählwerkaus-
drucke (Lfd. Nr.)

Spieleinsätze
in EUR

vom

bis

von

bis

01

02

03

04

05

06

07

08

09

10

Spieleinsatz im o.g. Zeitraum insgesamt =

gem. § 7 Abs. 1 S. 2 der Vergnügungssteuersatzung

davon Steuersatz i. H. v. 5,5 % =

gem. § 7 Abs. 1 S. 3 der Vergnügungssteuersatzung

Ich versichere die Richtigkeit der Angaben.
X
X
Ort, Datum
Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers und ggf. Firmenstempel
Anlage Nr.

Antragsteller / in und Steuerpflichtige / r

Name / Vorname
Straße/Hausnummer
Ort
PLZ
Kassenzeichen

Aufstellort

Name
Straße/Hausnummer
Ort
PLZ
(bei mehreren Anlagen, bitte durchlaufend nummerieren)