Anzeige der befristeten Nutzungsänderung bei der Gemeinde
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Befristete Nutzungsänderung § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018

Grundstück

Ort
ggf. Ortsteil
Straße und Hausnummer
Gemarkung
Flur(e)
Flurstück(e)

Nutzung genehmigt:

Nutzung geplant:

Anlage I/2.2 zu VV BauPrüfVO
Eingang bei der Gemeinde
Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen
Aktenzeichen
An die Gemeinde
Name, Vorname, Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
vertreten durch:
 Name, Vorname, Anschrift
Telefon mit Vorwahl
Telefax
EMail
Entwurfsverfassende (§ 54 Absatz 1 BauO NRW 2018)
falls eingetragen: Mitgliedsnummer der Architekten- oder Ingenieurkammer des Landes
Name, Vorname, Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon mit Vorwahl
Telefax
EMail
(§ 53 Absatz 3 BauO NRW 2018)
Dauer der Nutzungsänderung von:
bis:
Wappen der Gemeinde
Wappen der Gemeinde
Ort, Datum
Unterschrift
Für die Bauherrin/den Bauherrn:
Ort, Datum
Unterschrift
Der/die bauvorlageberechtigte (*) Entwurfsverfasser/in:
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Datenschutzhinweise:
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.
Anzeige der befristeten Nutzungsänderung bei der Gemeinde
Befristete Nutzungsänderung § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018
Anlage I/2.2 zu VV BauPrüfVO
Hinweis:

Die Anzeige kommt nach § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018 nur für Nutzungsänderungen von Anlagen in Betracht, wenn die Dauer der Nutzungsänderung auf bis zu 12 Monate befristet ist. Die Nutzungsänderung kann aufgenommen werden, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Nutzungsänderungsanzeige erklärt, dass das
vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Absatz 1 BauO NRW 2018 durchgeführt werden soll. § 60 Absatz 2 BauO NRW 2018 ist zu beachten.



Wappen der Gemeinde
Wappen der Gemeinde