Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (NRW)

- Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG) -
Informationen zum Antrag
Zur Beachtung

Wird die Erlaubnis gleichzeitig vom Ehegatten/Lebenspartner für denselben Betrieb beantragt, ist der Ehegatte/Lebenspartner ebenfalls als Antragsteller aufzuführen.

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