Zustimmungserklärung
Hiermit erkläre(n) ich/wir
Personensorgeberechtigte/r
(Elternteil, Vormund etc.)
Familienname, Vorname(n)
Familienname,, Vorname(n)
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort 
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort
Geb.-Datum/Geb.-Ort
    Geb.-Datum/Geb.-Ort
Familienname, Vorname(n)   
Geb.-Datum/Geb.-Ort
als gesetzliche(r) Vertreter von
des Kinderreisepasses
Zu beachten: Bei der Vorlage dieser Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen.
Bitte legen Sie entsprechende Dokumente vor (Personalausweis, Reisepass usw.)
mein/unser Einverständnis zur
Haben die Eltern gemeinsam das Sorgerecht, müssen beide Elternteile unter schreiben.
Ansonsten ist der Sorgerechts-/Vormundschaftsbeschluss vorzulegen.
Ort, Datum
Dokument, Nummer
Datum, Unterschrift
Unterschrift
Unterschrift
Wird von der Passbehörde ausgefüllt!
Unterschrift(en) verglichen mit:
Personalausweises
(bitte Rückseite beachten
und ggf. ausfüllen!)
vorläufigen Personalausweises
(bitte Rückseite beachten
und ggf. ausfüllen!)
Bestell-Nr.  400 151 1102 401_1602_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Wappen der Gemeinde
Haben die Eltern gemeinsam das Sorgerecht, müssen beide Elternteile unterschreiben.
Ansonsten ist der Sorgerechts-/Vormundschaftsbeschluss vorzulegen.
Unterschriften aller Sorgeberechtigten
Ort, Datum
Unterschrift
Unterschrift
Erklärung zur (freiwilligen) Aufnahme von Fingerabdrücken für Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren im Personalausweis (§ 9 Abs. 3 PAuswG)
(Von Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen)
Hinweise: Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis erfolgt aufgrund einer freiwilligen Entscheidung
der antragstellenden Person bzw. der Sorgeberechtigten (bei Kinder/Jugendlichen unter 16 Jahren). Die Fingerabdrücke werden
nur elektronisch im Personalausweis gespeichert und nicht aufgedruckt. Spätestens nach Aushändigung des Personalausweises
werden die Fingerabdrücke beim Ausweishersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht. Die Abgabe einer Erklärung
des/der Sorgeberechtigten, ob ein Fingerabdruck im Personalausweis gespeichert werden soll oder nicht, ist – aufgrund
gesetzlicher Vorgaben  – stets notwendig. Eine Entscheidung gegen die Speicherung der Fingerabdrücke zieht keine rechtlichen
oder tatsächlichen Nachteile nach sich. Mit dem Verzicht der Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke können gegebenen-
falls angebotene Verfahren zur Identitätsprüfung per Fingerabdruckvergleich nicht durchgeführt werden.
Ich/Wir möchte/n als Sorgeberechtigte/r den Fingerabdruck für mein/unser Kind erfassen und elektronisch im Personalausweis
speichern lassen:
Bestell-Nr.  400 151 1102 401_1602_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Datenschutzhinweise:
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.