Zustimmungserklärung gesetzliche Vertreter
für das Kind
Familienname, Vornamen (Rufnamen bitte unterstreichen)
erkläre(n) wir/ich uns/mich als
Die Passbehörde prüft die Übereinstimmung der Unterschrift(en) anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
Bringen Sie daher je Unterschrift ein entsprechendes Dokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Familien- und Vorname(n) der Mutter/der gesetzlichen Vertreterin
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Familien- und Vorname(n) des Vaters/des gesetzlichen Vertreters
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Unterschrift der Mutter/der gesetzlichen Vertreterin
Unterschrift des Vaters/des gesetzlichen Vertreters
Bemerkungen, Wiedervorlage
Datum, Unterschrift Sachbearbeiter(in)
Von der Behörde auszufüllen:
Unterschrift(en) verglichen mit
(bitte beachten Sie die
Seite 2 und ggf. ausfüllen!)
die Seite 2 und ggf. ausfüllen!)
einverstanden
Geburtsdatum und -ort der Mutterr/der gesetzlichen Vertreterin
Geburtsdatum und -ort des Vaters/des gesetzlichen Vertreters
Unterschriften aller Sorgeberechtigten
Als Nachweis wurde vorgelegt
Bestell-Nr. 400 151 1150 401_1608 -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Haben die Eltern gemeinsam das Sorgerecht, müssen beide Elternteile unterschreiben. Ansonsten ist der Sorgerechts-/Vormundschaftsbeschluss vorzulegen.
Unterschriften aller Sorgeberechtigten
Erklärung zur (freiwilligen) Aufnahme von Fingerabdrücken für Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren im Personalausweis (§ 9 Abs. 3 PAuswG)
(Von Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen)
Hinweise: Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis erfolgt aufgrund einer freiwilligen Entscheidung der antragstellenden Person bzw. der Sorgeberechtigten (bei Kinder/ Jugendlichen unter 16 Jahren). Die Fingerabdrücke werden nur elektronisch im Personalausweis gespeichert und nicht aufgedruckt. Spätestens nach Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke beim Ausweishersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht. Die Abgabe einer Erklärung des/der Sorgeberechtigten, ob ein Fingerabdruck im Personalausweis gespeichert werden soll oder nicht, ist - aufgrund gesetzlicher Vorgaben - stets notwendig. Eine Entscheidung gegen die Speicherung der Fingerabdrücke zieht keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile nach sich. Mit dem Verzicht der Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke können gegebenenfalls angebotene Verfahren zur Identitätsprüfung per Fingerabdruckvergleich nicht durchgeführt werden.
Ich/Wir möchte/n als Sorgeberechtigte/r den Fingerabdruck für mein/unser/das vorgenannte/s Kind erfassen und elektronisch im Personal ausweis speichern lassen:
Bestell-Nr. 400 151 1150 401_1608 -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.