Angaben des Vermieters zum Wohnraum
zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde
Eingang
(Der/Die Vermieter/in ist nach § 23 Absatz 3 des
Wohngeldgesetzes zur Auskunft verpflichtet)
Die Verpflichtung des Vermieters zur Auskunft ergibt sich aus
§ 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes.
1
Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
2
Besteht zwischen Mieter/in und Vermieter/in ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis?
Wenn ja, zu wem? (z.B. Groß-/Eltern, Bruder, Schwester, Schwägerin/Schwager)
3
Anschrift der vermieteten Wohnung
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Etage, ggf. Wohnungsnummer)
4
Mit wem wurde der Mietvertrag für die vorgenannte Wohnung abgeschlossen?
Familienname, ggf. Geburtsname
Vornamen
Geburtsdatum
5
Folgende Personen sind Mieter der betreffenden Wohnung:
Familienname, ggf. Geburtsname
Vornamen
Geburtsdatum
Der Wohnraum wird von insgesamt
Personen bewohnt.
Datum des Mietvertrages:
Die Wohnung wurde bezogen am (Datum):
6
Der Wohnraum hat eine Gesamtfläche von
Von der Gesamtfläche
Euro
Die Höhe der Bruttoeinnahmen für Untervermietung beträgt monatlich
m
²
m
²
m
²
7
Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert?
Unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung?
8
Die Miete/ das Nutzungsentgelt beträgt einschließlich
der Nebenkosten (z.B. Umlagen, Zuschläge)
monatlich
Euro
9
Besteht Mietrückstand?
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(z.B. untervermietet) überlassen worden
Bestell-Nr.  400 685 1108 412_1542_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Wappen der Gemeinde
Bemerkungen
10
Heizungskosten
Kosten der Warmwasserversorgung (auch Fernwasser)
Kosten für Haushaltsenergie (z.B. Strom, Gas, ohne Heizung)
Sonstiges (gewerbliche/berufliche Nutzung)
Vergütung für Garage/Carport/Stellplatz
Zuschläge für Hausgarten
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
In der monatlichen Gesamtmiete sind folgende Nebenkosten/ Gebühren enthalten:
Werden von der Mieterin oder dem Mieter neben der Miete weitere Kosten/Gebühren (z.B. Müll-, Kabel-, Wasser/Abwassergebühren o.ä.) an Dritte (z.B. Stadtwerke) direkt gezahlt? Wenn ja, welche:
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können nach § 37 Wohngeldgesetz (WoGG) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel der Vermieterin/des Vermieters
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in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
in Höhe von monatlich
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Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.