Angaben des Vermieters zum Wohnraum
zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde
(Der/Die Vermieter/in ist nach § 23 Absatz 3 des
Wohngeldgesetzes zur Auskunft verpflichtet)
Die Verpflichtung des Vermieters zur Auskunft ergibt sich aus
§ 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes.
Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Besteht zwischen Mieter/in und Vermieter/in ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis?
Wenn ja, zu wem? (z.B. Groß-/Eltern, Bruder, Schwester, Schwägerin/Schwager)
Anschrift der vermieteten Wohnung
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Etage, ggf. Wohnungsnummer)
Mit wem wurde der Mietvertrag für die vorgenannte Wohnung abgeschlossen?
Familienname, ggf. Geburtsname
Folgende Personen sind Mieter der betreffenden Wohnung:
Familienname, ggf. Geburtsname
Der Wohnraum wird von insgesamt
Die Wohnung wurde bezogen am (Datum):
Der Wohnraum hat eine Gesamtfläche von
Die Höhe der Bruttoeinnahmen für Untervermietung beträgt monatlich
Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert?
Unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung?
Die Miete/ das Nutzungsentgelt beträgt einschließlich
der Nebenkosten (z.B. Umlagen, Zuschläge)
(z.B. untervermietet) überlassen worden
Bestell-Nr. 400 685 1108 412_1542_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Kosten der Warmwasserversorgung (auch Fernwasser)
Kosten für Haushaltsenergie (z.B. Strom, Gas, ohne Heizung)
Sonstiges (gewerbliche/berufliche Nutzung)
Vergütung für Garage/Carport/Stellplatz
In der monatlichen Gesamtmiete sind folgende Nebenkosten/ Gebühren enthalten:
Werden von der Mieterin oder dem Mieter neben der Miete weitere Kosten/Gebühren (z.B. Müll-, Kabel-, Wasser/Abwassergebühren o.ä.) an Dritte (z.B. Stadtwerke) direkt gezahlt? Wenn ja, welche:
Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können nach § 37 Wohngeldgesetz (WoGG) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Unterschrift/Stempel der Vermieterin/des Vermieters
Bestell-Nr. 400 685 1108 412_1542_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.