Antragsteller (bei jurist. Personen/nichtrechtsfähigen Vereinen Name u. Sitz)
Eingangsstempel/Vermerke
Anschrift der zuständigen Behörde
Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG)
einer vorläufigen
Stellvertretungserlaubnis
nach § 11 Gaststättengesetz
1

Namen

6

Ich/Wir
beantrage(n)
die Erteilung

Name und Vorname
2

Geburtsdatum

3

Familienstand

4

Anschrift

5

Staats-
angehörigkeit

Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
Straße, Haus-Nummer
Postleitzahl
Telefon
Fax
E-Mail
bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis bis
Art und Nummer des Ausweises
erteilt durch
einer vorläufigen*) Stellvertretungserlaubnis (Geltungsdauer höchstens 3 Monate)
die beginnen soll am
*) wenn der Antragsteller selbst nur eine vorläufige Gaststättenerlaubnis besitzt oder der Stellvertreter noch nicht an
einer lebensmittelrechtlichen Unterweisung teilgenommen hat.
7

Name

8

Betriebsstätte

9
10
Name und genaue Bezeichnung des Betriebes sowie Betriebsart (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Trinkhalle, Diskothek)
Lage des Betriebes (Straße, Hausnummer)
von
Aktenzeichen
Der Antragsteller besitzt hierfür die gaststättenrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes/der Stadt
Der Antragsteller besitzt noch keine gaststättenrechtliche Erlaubnis, diese wurde jedoch beantragt bei
am

ANTRAG auf Erteilung

 Antragsteller (Erlaubnisinhaber,
bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen Personalien der Vertreter)

 Gegenstand der Erlaubnis

 Unternehmen und Erlaubnis

Die Stellvertretungserlaubnis soll zur Führung folgenden Betriebes gelten:
Geburtsname (wenn abweichend)
Geburtsort (Gemeinde/Kreis)
Ort
Postleitzahl
Ort
Bestell-Nr.  400 823 2501 401 _0531 -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
einer Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz
Wappen der Gemeinde
11

Namen

Name und Vorname
18

Führungszeugnis

21

Bescheinigung § 43
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
bzw. Gesundheitszeugnis
§§ 17, 18 BSeuchG

20

Unterrichtungsnachweis

19

Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister

Für den Stellvertreter ist ein Führungszeugnis bei der Wohnsitz-
gemeinde beantragt worden.
12

Geburtsdatum

13

Familienstand

14

Anschrift

15

Staats-
angehörigkeit

16

Persönliche
Verhältnisse

17

Aufenthalt
und berufliche
Betätigung
in den letzten
drei Jahren

Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
Straße, Haus-Nummer
Postleitzahl
Telefon
Fax
E-Mail
bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis bis
erteilt durch
Art und Nummer des Ausweises
Anhängige Strafverfahren
Anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit
Für den Stellvertreter ist ein Auszug aus dem Gewerbezentral-
register bei der Wohnsitzgemeinde beantragt worden.
Der Stellvertreter hat sich am
zur lebensmittelrechtlichen Unterweisung bei der Industrie- und
Handelskammer angemeldet.
Wurde am
beim Gesundheitsamt
für den Stellvertreter beantragt und wird nachgereicht.
ist beigefügt.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
ist beigefügt.
Anhängige Gewerbeuntersagungs-
verfahren nach § 35 GewO
von – bis
Aufenthaltsort (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
berufliche Betätigung
Wurde eine erlaubnispflichtige Tätigkeit bereits ausgeübt?

 Angaben zur Person des Stellvertreters

 Notwendige Unterlagen

Ort
Geburtsname (wenn abweichend)
Geburtsort (Gemeinde/Kreis)
Ich versichere/Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig und vollständig beantwortet sind.
22
23
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Unterschrift des Stellvertreters

 Bemerkungen

Bestehen gegen den Stellvertreter oder dessen Ehegatten/Lebenspartner begründete Bedenken hinsichtlich ihrer persönlichen und gewerblichen Zuverlässigkeit (siehe § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG)?
Gehören zur Familie des Stellvertreters weitere erwachsene Angehörige, gegen die Bedenken hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit (siehe § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG) bestehen?
Ort, Datum
Unterschrift
Anlagen:

 Stellungnahme der Gemeinde:

 Persönliche Verhältnisse

 Urschriftlich an die Erlaubnisbehörde:

Bestell-Nr.  400 823 2501 401 _0531 -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Datenschutzhinweise:
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.