Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht  - Meldeformular für Einrichtungen und Unternehmen -

Bitte nutzen Sie als Einrichtungs- oder Unternehmensleitung dieses Formular, um nicht vollständig immunisierte Tätige, für die ab dem 16. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, an das Gesundheitsamt des Kreises Borken zu melden.

Angaben zur meldenden Einrichtung/zum meldenden Unternehmen
Welche Einrichtungen und Unternehmen der Meldepflicht unterliegen, hat der Bund in seinen FAQs konkretisiert.

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Kreis Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken

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