Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung

Hinweise zum Formular

Die Angaben der nachstehenden Fragen benötigt die Schulärztin / der Schularzt für die schulärztlich-medizinische Beurteilung gem. §§ 35 und 54 Schulgesetz NRW sowie § 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW). Die Informationen dienen als Grundlage für das gemeinsame Gespräch und für die Feststellung des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes. Die Beantwortung dieser Fragen wird auf jeden Fall erbeten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kreisverwaltung Borken, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

Verantwortlichkeiten

Verantwortliche Stelle ist die Kreisverwaltung Borken.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 35 in Verbindung mit § 54 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Unsere Aufgaben als Untere Gesundheitsbehörde ergeben sich insbesondere aus § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Ihre Daten i. S. d. § 3 der Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldedatenübermitt-lungsverordnung - MeldDÜV NRW) wurden uns von der örtlichen Ordnungsbehörde übermittelt.

Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

• Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
• bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Datenempfänger regelmäßig oder aufgrund von Anfra-gen Ihre Daten anlass- oder fallbezogen erhalten. Im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung gem. ÖGDG NRW werden die Daten anonymisiert an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) übermittelt.

Nach der Erhebung speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für 10 Jahre.

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht: Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Artikel 15 DS-GVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (§ 48 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

  2. Recht auf Datenberichtigung: Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Artikel 16 DSGVO).

  3. Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung: Bei Vorliegen gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Artikel 18 DS-GVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Absatz 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentliche Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

  4. Widerspruchsrecht: Sie können gegen bestimmte Datenverarbeitungen widersprechen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).


Informationen zum Widerrufsrecht, sofern eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung erfolgt

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Artikels 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile o. Ä. von Ihnen zu erstellen, d. h. es findet kein Profiling statt.

Sie sind verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten uns gegenüber anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 120 SchulG NRW.

Haben Sie Fragen?

Kreis Borken
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Burloer Str. 93, 46325 Borken
E-Mail: kjgd@kreis-borken.de