Antrag auf Förderung - "Aufholen nach Corona für Kinder- und Jugendliche" - Fördersäule 3
Hinweise zum Formular-Titel
In diesem Formular können Sie einen Antrag auf Förderung "Aufholen nach Corona für Kinder- und Jugendliche" - Fördersäule 3 stellen.
Name des Trägers
Name des Trägers/Verein *
Zugehörigkeit *
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendverein/Jugendverband
Antragssteller
Name des Antragsstellers *
Telefonnummer *
Straße *
Hausnummer *
Postleitzahl *
Wohnort *
E-Mail-Adresse Ansprechperson*
IBAN *
Name der Bank *
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder
Geplantes Angebot
Titel des Angebots *
Maßnahme findet an einem Tag statt.
Maßnahme findet an mehreren Tagen statt.
Zahl der Teilnehmenden *
Maßnahme ab dem *
Maßnahme bis zum *
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder
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Angaben zum Antrag
Tagesaktion
Fördervoraussetzung
·
Es müssen ergänzende Angebote zum Regelangebot des Trägers / Vereins sein
·
Pro Jahr können maximal 12 Anträge
pro Einrichtung / Mannschaft / Gruppe gestellt werden
Fördersumme
·
pro Angebot 7-14 Teilnehmer*innen:
150,00 €
·
pro Angebot Ab 15 Teilnehmer*innen:
300,00 €
·
pro
Angebot ab 40 Teilnehmer*innen:
500,00 €
außerhalb der eigenen Stadt / Gemeinde
Projektreihen
Fördervoraussetzung
·
Mind. 4 Projekttage mit einer festen Teilnehmergruppe
·
Mind. 7 Teilnehmer*innen pro Projektreihe
·
Pro Jahr können
maximal 12 Anträge
pro Einrichtung / Mannschaft / Gruppe gestellt werden
Fördersumme
·
pro Projektreihe
: 500,00 €
Angebote zur Förderung des jungen Ehrenamtes
Fördervoraussetzung
·
Die Teilnehmer*innen dürfen nicht älter als 27 Jahre sein.
Fördersumme
·
pro Angebot: 5-9 Teilnehmer*innen:
250,00 €
·
pro Angebot: Ab 10 Teilnehmer*innen:
350,00 €
Ferienfreizeiten vor Ort
Fördervoraussetzung
·
Die Freizeit findet
vor Ort
statt.
·
Es gibt ein achtstündiges Programm pro Tag
·
Mind. 20 teilnehmende Personen (Teilnehmer & Betreuer)
Fördersumme
·
pro 5 Tage:
1000,00 €
Ferienfreizeiten außerhalb der Stadt / Gemeinde
Fördervoraussetzung
·
Die Ferienfreizeit findet an einem
externen Ort
statt.
·
Mind. 20 teilnehmende Personen (Teilnehmer & Betreuer)
Fördersumme
·
pro 5 Tage:
2000,00 €
Ferienspiele
Fördervoraussetzung
·
Mind. 7 Teilnehmer*innen pro Angebot
Fördersumme
·
pro 5 Tage:
500,00 €
Wochenendfreizeiten
Fördervoraussetzung
·
Außerhalb der Ferien und außerhalb der Schulzeit mit mind. 2 Übernachtungen
·
Mind. 7 Teilnehmer*innen pro Freizeit
Fördersumme
·
pro Freizeit:
750,00 €
Angebote der internationalen Jugendarbeit, Jugendreisen
Fördervoraussetzung
·
Es muss ein ergänzendes Angebot zum Regelangebot sein
Fördersumme
·
Förderung wird anhand des Angebots berechnet.
Beschreibung des Angebots *
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Angaben zum Antrag
Der Träger der Maßnahme bestätigt mit dem Absenden dieses Formulars, dass
- der Antragstellende anerkannter Träger der freien bzw. öffentlichen Jugendhilfe ist oder die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllt,
- die Mittel nur für den beantragten Zweck verwendet werden und nach Abschluss der Maßnahme ein Verwendungsnachweis fristgerecht vorgelegt wird,
- ein Ausgleich zugunsten der finanzschwächeren Teilnehmer/-innen erfolgt,
- die leitenden Personen und Betreuungspersonen, die für den Einsatz als ehrenamtlich Mitarbeitende erforderliche Eignung und Befähigung besitzen und an einer angemessenen Schulungsmaßnahme teilgenommen haben, in der folgende Inhalte berücksichtigt worden sind:
o Gruppenpädagogik und Methoden der Kinder- und Jugendarbeit
o Rechts- und Versicherungsfragen, insbesondere Aufsichtspflicht, Erste Hilfe
o Informationen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
o Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- die für die verantwortliche Leitung eingesetzte Person mind. 18 Jahre alt ist,
- ein für die beantragte Maßnahme ausreichender Versicherungsschutz besteht,
- die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Rahmen der o.g. Maßnahme nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei nichtöffentlichen Veranstaltungen beachtet und eingehalten werden,
- Leitende und mitarbeitende Personen der Maßnahme über die Bestimmungen des JuSchG und die Ausdehnung auf den nichtöffentlichen Bereich informiert worden sind/bzw. werden,
- die Vereinbarung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geschlossen worden ist und die Inhalte entsprechend verpflichtend umgesetzt werden,
- die Vorschriften des JuSchG auch bei Aufenthalten im Ausland anzuwenden sind, sofern nicht weitergehende Beschränkungen durch das geltende Recht auferlegt werden,
- die unterzeichnende Person laut Satzung des Trägers zur Abgabe der rechtsverbindlichen Unterschrift befugt ist.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.
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Zusammenfassung, Testobjekt muss control_page heißen!
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Kreis Borken
Wiltrud Kampshoff
Fachbereich Jugend und Familie
Kinder- und Jugendförderung
Burloer Str. 93, 46325 Borken
Telefon: +49 2861 681 5406
Telefax: +49 2861 681 825404
E-Mail: w.kampshoff@kreis-borken.de
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