Vorab-Check Antrag auf Hilfe zur Pflege

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Informationen

Hier können Sie im Rahmen eines Vorab-Checks herausfinden, ob ein Antrag auf Hilfe zur Pflege grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben könnte.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um eine grobe Rasterprüfung handelt, die keine individuellen, rechtlich verbindlichen Aussagen treffen kann.

Sozialleistung
Welche Sozialleistung möchte die pflegebedürftige Person beantragen?

Erläuterungen:

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen: In einer vollstationären Einrichtung leben bis zu 80 (selten auch mehr) pflegebedürftige Personen. Der Betreiber bestimmt die Strukturen. Die Abrechnung erfolgt nach vollstationären Maßstäben (§ 43 SGB XI).  Davon abzugrenzen sind Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Tagespflege und alle Einrichtungen, die ambulant abgerechnet werden.

Hilfe zur häuslichen Pflege (Wohngemeinschaft): In einer ambulanten Wohngemeinschaft leben drei bis maximal zwölf pflegebedürftige Personen gemeinsam in einer Wohnung oder in einem Haus. Jeder hat ein eigenes Zimmer, dazu eine gemeinsame Wohnküche, etc.. Struktur, Haushalt und Gemeinschaftsleben werden gemeinsam gestaltet. Die Pflege wird individuell vereinbart und ambulant abgerechnet (§ 38a SGB XI).

Angaben zur pflegebedürftigen Person
Welche Sozialleistung möchte die pflegebedürftige Person beantragen?
Einschätzung anhand der von Ihnen gemachten Angaben
Gesamtergebnis unter Berücksichtung aller Ihrer gemachten Angaben
Bewertung der einzelnen Kriterien
beantragte Sozialleistung

Sie möchten Sozialleistungen zur Pflege in Einrichtungen beantragen.
Der Vorab-Check Antrag auf Hilfe zur Pflege unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen bei einer stationären Aufnahme.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze von 10.000 € (Schonvermögen) wird aktuell bereits durch das Bank- und Barvermögen überschritten.

Die Gewährung von Sozialhilfe zum aktuellen Zeitpunkt wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein.

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze von 20.000 € (Schonvermögen) wird aktuell bereits durch das Bank- und Barvermögen überschritten.

Die Gewährung von Sozialhilfe zum aktuellen Zeitpunkt wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein.

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze beträgt 10.000 € (Schonvermögen).

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze beträgt 20.000 € (Schonvermögen).

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Angaben zur pflegebedürftigen Person
Welche Sozialleistung möchte die pflegebedürftige Person beantragen?
Einschätzung anhand der von Ihnen gemachten Angaben
Gesamtergebnis unter Berücksichtung aller Ihrer gemachten Angaben
Bewertung der einzelnen Kriterien
beantragte Sozialleistung

Sie möchten Sozialleistungen zur häuslichen Pflege (Wohngemeinschaft) beantragen.
Der Vorab-Check Antrag auf Hilfe zur Pflege unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen bei der Aufnahme in eine Wohngemeinschaft.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze beträgt 20.000 € (Schonvermögen).

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze beträgt 10.000 € (Schonvermögen).

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze von 10.000 € (Schonvermögen) wird aktuell bereits durch das Bank- und Barvermögen überschritten.

Die Gewährung von Sozialhilfe zum aktuellen Zeitpunkt wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein.

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze von 20.000 € (Schonvermögen) wird aktuell bereits durch das Bank- und Barvermögen überschritten.

Die Gewährung von Sozialhilfe zum aktuellen Zeitpunkt wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein.

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) beträgt

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Bank- und Barvermögen

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) beträgt

Die für die antragstellende Person maßgebliche Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) wird aktuell bereits durch das Bank- und Barvermögen überschritten.

Die Gewährung von Sozialhilfe zum aktuellen Zeitpunkt wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein.

Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge können zusätzlich verwertbares Vermögen darstellen.

Angaben zur pflegebedürftigen Person
Welche Sozialleistung möchte die pflegebedürftige Person beantragen?
Einschätzung anhand der von Ihnen gemachten Angaben
Gesamtergebnis unter Berücksichtung aller Ihrer gemachten Angaben
Bewertung der einzelnen Kriterien
beantragte Sozialleistung

Sie möchten Sozialleistungen zur häuslichen Pflege (Pflegedienst, Tagespflege, Pflegegeld) beantragen.
Der Vorab-Check Antrag auf Hilfe zur Pflege unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen bei häuslicher Pflege (Pflegedienst, Tagespflege, Pflegegeld).

pflegebedürftige Person
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Zusammenfassung der Angaben

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