Sollte die Anschrift vor Einzug in die Pflegeeinrichtung nicht im Kreis Borken gewesen sein, ist der Kreis Borken aller Voraussicht nach nicht für die Bearbeitung des Sozialhilfeantrages zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt, das für den Wohnort vor Einzug in die Pflegeeinrichtung zuständig ist.
Hinweis: Sollte es sich bei dem vorherigen Wohnort nicht um eine Mietwohnung, Eigentum, Wohnung mit Wohnrecht / Nießbrauchrecht o. ä. handeln, wird empfohlen, nach Abschluss des Vorab-Checks die zuständige Sachbearbeitung anzurufen.