Übersendung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Hinweise

Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn sie Wildursprungsscheine und Wildmarken für die Kennzeichnung von erlegten Wildschweinen oder Dachsen zur Trichinenuntersuchung an den Kreis Borken übersenden möchten.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kreisverwaltung Borken, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

Verantwortlichkeiten

Verantwortliche Stelle ist die Kreisverwaltung Borken.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link Datenschutz.

Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link „Datenschutz“ entnehmen können.

Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?

Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

• Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
• bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“). Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.

Welche Daten werden gespeichert?

Der Kreis Borken ist als zuständige Behörde verpflichtet, zu dokumentieren, welche Anzahl und welche Nummernfolge von Wildmarken an welche Person abgegeben wurden.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe werden wir folgende Daten von Ihnen speichern:

• Ihr Name
• Ihr Vorname
• Ihre Adresse
• die Anzahl ausgegebene Wildursprungsscheine und Wildmarken,
• die lfd. Nummernfolge der ausgegebenen Wildmarken,
• das Bescheiddatum der Übertragung der Trichinenprobenentnahme an Sie und
• welche Behörde die Übertragung ausgesprochen hat.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Da die Wildmarken kein Verfallsdatum haben, speichern wir die o.g. Daten für einen unbestimmten Zeitraum. Wenn Sie sich bei uns melden, nachdem die letzte ausgegebene Wildmarke verbraucht worden ist, werden Ihre Daten zwei Jahre nach Ihrer Meldung gelöscht. Diese Frist ist an Ihre Pflicht angelehnt, die Durchschriften der Wildursprungsscheine zwei Jahre nach Verwendung aufzubewahren.

Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit der Speicherung Ihrer Daten unter o.g. Voraussetzungen einverstanden sind, so dass die Voraussetzungen für die Übersendung der Wildursprungsscheine und Wildmarken erfüllt sind. (s.u.)

Welche Rechte haben Sie als Nutzer?

Sie haben das Recht

• Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
• Recht auf Berichtigung,
• Recht auf Löschung,
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
• Recht auf Sperrung und
• das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kreisverwaltung Borken mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.

Angaben zur Person
Mir ist als Jäger die Entnahme der Trichinenproben von Wilschweinen und Dachsen durch die zuständige Veterinärbehörde übertragen worden.
Ich bitte um Übersendung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken für
Für den o.g. Zweck benötige ich folgende Anzahl (bitte in 10er Blöcken angeben)
Auf der letzten Seite ist üblicherweise die Übersicht der Eingaben vor dem Absenden.

Die Gestaltung der Seite ist frei. Wenn Sie die automatische Erstellung der Zusammenfassung wünschen, solltes ein Element mit Namen control_page auf der Seite geben.

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
control_page (Zusammenfassung)
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