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Technische Felder bundID
Technische Felder ELSTER
Kundenname
Kundenstrasse
Kundenort
Kundentelefon
Kundenmail
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link Datenschutz.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link Datenschutz entnehmen können.
Existieren neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link Datenschutz).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link Datenschutz).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben
das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden persönlichen Daten,
das Recht auf Berichtigung,
das Recht auf Löschung,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
das Recht auf Sperrung und
das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hiermit erkenne ich die Information zum Datenschutz an.
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Angaben zum Kind für das die Verbindliche Erklärung abgegeben wird
divers
männlich
weiblich
im Haushalt
in einem anderen Haushalt
Offene Ganztagsschule (OGS)
Schule1
Schule2
Schule3
Schule von 08. - 13.00 Uhr
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule von 08. - 14.00 Uhr
Schule
Kindertageseinrichtung
Ev. Kindergarten Kattenvenne
Ev. Familienzentrum Lienen - Ev. Kindergarten Merschweg
Ev. Regenbogen-Kindergarten
Waldorf-Kindertagesstätte Lienen
Spi Kita Lienen
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
Tagespflege:
10 bis 15 Stunden
15 bis 20 Stunden
20 bis 25 Stunden
25 bis 30 Stunden
30 bis 35 Stunden
35 bis 40 Stunden
40 bis 45 Stunden
45 bis 50 Stunden
50 bis 55 Stunden
Mein Kind belegt einen heilpädagogischen Platz.
Geschwisterkind besucht eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung
Weitere Kinder (für die Sie Kindergeld erhalten)
Geschwisterkind
divers
männlich
weiblich
im Haushalt
in einem anderen Haushalt
Kindertagespflege
Kindertageseinrichtung
Schule/OGS/ÜMi
Sonstiges
Weitere Kinder (für die Sie Kindergeld erhalten)
Geschwisterkind
divers
männlich
weiblich
im Haushalt
in einem anderen Haushalt
Kindertagespflege
Kindertageseinrichtung
Schule/OGS/ÜMi
Sonstiges
Weitere Kinder (für die Sie Kindergeld erhalten)
Geschwisterkind
divers
männlich
weiblich
im Haushalt
in einem anderen Haushalt
Kindertagespflege
Kindertageseinrichtung
Schule/OGS/ÜMi
Sonstiges
Weitere Kinder (für die Sie Kindergeld erhalten)
Geschwisterkind
divers
männlich
weiblich
im Haushalt
in einem anderen Haushalt
Kindertagespflege
Kindertageseinrichtung
Schule/OGS/ÜMi
Sonstiges
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Das Kind lebt..
mit beiden Elternteilen in einem Haushalt
mit einem Elternteil in einem Haushalt
mit den Eltern im Wechselmodell
Anderer Elternteil:
Angaben zum Elternteil I
Anmelden mit digitaler Identität
ledig
verheiratet
verwitwet
geschieden
eingetragene Lebenspartnerschaft
eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner verstorben
eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben
getrennt lebend
SKBundID_Niedrig
SKBundID_Substanziell
SKBundID_Hoch
SKBundID_NiedrigAlle
SKBundID_SubstanziellAlle
Angaben zum Elternteil II
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Angaben zu den Pflegeeltern
Mein/Unser Kind ist ein Pflegekind
Pflegeeltern (Vollzeitpflege) sind i. d. R. von der Zahlung eines Elternbeitrags befreit.
ja
nein
Mein/Unser Pflegekind lebt in Vollzeitpflege in meinem/unserem Haushalt
ja
nein
Bitte laden Sie hier Ihre Pflegebescheinigung oder den Nachweis über Kindergeld hoch.
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Angaben zu den Einkommensverhältnissen
Bei Einkünften
unter 120.000 Euro
über 120.000 Euro
keine Angabe zu den Einkünften (es erfolgt eine Einstufung in die höchste Beitragsstufe für die vereinbarte Betreuungszeit)
Bei keinen Einkünften
Nicht erwerbstätig und keine Entgeltersatzleistungen (z. B. ALG I, Krankengeld)
Ich beziehe/ wir beziehen folgende Leistungen
Sollten Sie eine der aufgeführten Leistungen beziehen, wird für die Dauer des Leistungsbezugs kein Elternbeitrag erhoben. Bitte legen Sie eine Kopie des vollständigen Bewilligungsbescheides vor.
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wohngeld/ Wohngeld-Plus
Kinderzuschlag
Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen (Gesamtbrutto zzgl. Sonder- und Einmalzahlungen) der elternbeitragspflichtigen Personen (i.d.R. die Person/en bei der das Kind lebt). Maßgeblich sind die Kalenderjahre, in denen Ihr Kind / Ihre Kinder die Kindertagesbetreuung besucht / besuchen. Da zum Zeitpunkt der Festsetzung des Kostenbeitrages die maßgeblichen Kalenderjahre noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Einkünfte prognostiziert werden. Zu den Einkünften zählen alle positiven Einnahmen, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. Bei Selbstständigen wird zunächst zur Vereinfachung das Jahreseinkommen des Vorjahres zu Grunde gelegt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Merkblatt.
Bei Entgeltersatzleistungen handelt es sich um finanzielle Leistungen, die anstelle des Lohns bzw. Gehalts gezahlt werden, z. B.:
- Krankengeld und Kinderkrankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschaftsgeld sowie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Renten aus der gesetzlichen und der privaten Unfall- oder Rentenversicherung
- Arbeitslosengeld
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld/ElterngeldPlus
- Übergangsgeld
Einkommen Elternteil I
Einkünfte
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Ich erkläre, dass ich keine weiteren Einkünfte habe.
Einkommen Elternteil II
Einkünfte
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Ich erkläre, dass ich keine weiteren Einkünfte habe.
Gesamteinkünfte laufendes Kalenderjahr
Gesamtsumme
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Werbungskosten
Sofern Sie höhere Werbungskosten geltend machen möchten, ändern Sie den Betrag bitte entsprechend ab.
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Werbungskosten Rente
Sofern Sie höhere Werbungskosten geltend machen möchten, ändern Sie den Betrag bitte entsprechend ab.
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Kinderbetreuungskosten
Es werden maximal 80 % pro Kind pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 € anerkannt, sofern diese in Ihrem Steuerbescheid als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgeführt sind.
1. Elternteil
2. Elternteil
Maßgebliches Einkommen
1. Elternteil
2. Elternteil
Beamtenzuschlag
10 % Aufschlag
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Kinderfreibetrag
Von der Gesamtsumme ist für das 3. u. jedes weitere Kind der nach § 32 Abs. 6 EStG gewährte Kinderfreibetrag (je Elternteil 4.800 €, also insgesamt 9.600 €) abzuziehen.
1. Elternteil
2. Elternteil
Summe maßgebliches Einkommen (gesamt)
Ihr Einkommen ist über 120.000 €.
Aufgrund der gemachten Angaben werden Sie in die Stufe X bis X € eingeordnet.
Abweichungen Ihres Einkommens können zu einer Erstattung oder Nachforderung führen. Um Nachforderungen zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, sich in einer höheren Stufe einzuordnen. Dies empfiehlt sich, wenn Sie knapp an der Grenze zur nächsten Einkommensstufe liegen.
Stufe
Jahreseinkommen bis
Stufe 1
36.000,00 €
Stufe 2
42.000,00 €
Stufe 3
48.000,00 €
Stufe 4
54.000,00 €
Stufe 5
60.000,00 €
Stufe 6
66.000,00 €
Stufe 7
72.000,00 €
Stufe 8
78.000,00 €
Stufe 9
84.000,00 €
Stufe 10
90.000,00 €
Stufe 11
96.000,00 €
Stufe 12
102.000,00 €
Stufe 13
108.000,00 €
Stufe 14
114.000,00 €
Stufe 15
120.000,00 €
Stufe 16
über 120.000,00 €
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Angaben zu den Einkommensverhältnissen
Bei Einkünften
unter 120.000 Euro
über 120.000 Euro
keine Angabe zu den Einkünften (es erfolgt eine Einstufung in die höchste Beitragsstufe für die vereinbarte Betreuungszeit)
Es gibt keine Änderungen gegenüber dem laufenden Kalenderjahr.
Bei keinen Einkünften
Nicht erwerbstätig und keine Entgeltersatzleistungen (z. B. ALG I, Krankengeld)
Ich beziehe/ wir beziehen folgende Leistungen
Sollten Sie eine der aufgeführten Leistungen beziehen, wird für die Dauer des Leistungsbezugs kein Elternbeitrag erhoben. Bitte legen Sie eine Kopie des vollständigen Bewilligungsbescheides vor.
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wohngeld/ Wohngeld-Plus
Kinderzuschlag
Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen (Gesamtbrutto zzgl. Sonder- und Einmalzahlungen) der elternbeitragspflichtigen Personen (i.d.R. die Person/en bei der das Kind lebt). Maßgeblich sind die Kalenderjahre, in denen Ihr Kind / Ihre Kinder die Kindertagesbetreuung besucht / besuchen. Da zum Zeitpunkt der Festsetzung des Kostenbeitrages die maßgeblichen Kalenderjahre noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Einkünfte prognostiziert werden. Zu den Einkünften zählen alle positiven Einnahmen, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. Bei Selbstständigen wird zunächst zur Vereinfachung das Jahreseinkommen des Vorjahres zu Grunde gelegt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Merkblatt.
Bei Entgeltersatzleistungen handelt es sich um finanzielle Leistungen, die anstelle des Lohns bzw. Gehalts gezahlt werden, z. B.:
- Krankengeld und Kinderkrankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschaftsgeld sowie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Renten aus der gesetzlichen und der privaten Unfall- oder Rentenversicherung
- Arbeitslosengeld
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld/ElterngeldPlus
- Übergangsgeld
Einkommen Elternteil I
Einkünfte
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Ich erkläre, dass ich keine weiteren Einkünfte habe.
Einkommen Elternteil II
Einkünfte
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Nichtselbständige Arbeit
Beamte/r
Geringfügige Beschäftigung
Selbständige Arbeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Ausländische Einkünfte
Entgeltersatzleistungen
Rente
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Keine Einkünfte
Sonstiges
Ich erkläre, dass ich keine weiteren Einkünfte habe.
Gesamteinkünfte kommendes Kalenderjahr
Gesamtsumme
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Werbungskosten
Sofern Sie höhere Werbungskosten geltend machen möchten, ändern Sie den Betrag bitte entsprechend ab.
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Werbungskosten Rente
Sofern Sie höhere Werbungskosten geltend machen möchten, ändern Sie den Betrag bitte entsprechend ab.
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Kinderbetreuungskosten
Es werden maximal 80 % pro Kind pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 € anerkannt, sofern diese in Ihrem Steuerbescheid als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgeführt sind.
1. Elternteil
2. Elternteil
Maßgebliches Einkommen
1. Elternteil
2. Elternteil
Beamtenzuschlag
10 % Aufschlag
1. Elternteil
2. Elternteil
Abzug Kinderfreibetrag
Von der Gesamtsumme ist für das 3. u. jedes weitere Kind der nach § 32 Abs. 6 EStG gewährte Kinderfreibetrag (je Elternteil 4.800 €, also insgesamt 9.600 €) abzuziehen.
1. Elternteil
2. Elternteil
Summe maßgebliches Einkommen (gesamt)
Ihr Einkommen ist über 120.000 €.
Aufgrund der gemachten Angaben werden Sie in die Stufe X bis X € eingeordnet.
Abweichungen Ihres Einkommens können zu einer Erstattung oder Nachforderung führen. Um Nachforderungen zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, sich in einer höheren Stufe einzuordnen. Dies empfiehlt sich, wenn Sie knapp an der Grenze zur nächsten Einkommensstufe liegen.
Stufe
Jahreseinkommen bis
Stufe 1
36.000,00 €
Stufe 2
42.000,00 €
Stufe 3
48.000,00 €
Stufe 4
54.000,00 €
Stufe 5
60.000,00 €
Stufe 6
66.000,00 €
Stufe 7
72.000,00 €
Stufe 8
78.000,00 €
Stufe 9
84.000,00 €
Stufe 10
90.000,00 €
Stufe 11
96.000,00 €
Stufe 12
102.000,00 €
Stufe 13
108.000,00 €
Stufe 14
114.000,00 €
Stufe 15
120.000,00 €
Stufe 16
über 120.000,00 €
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Angaben zur Zahlungsart
Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Ich möchte das SEPA-Lastschriftmandat nicht nutzen und meine Beiträge überweisen.
Das SEPA-Lastschriftmandat liegt bereits vor.
SEPA-Lastschriftmandat
Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Hiermit ermächtige/n ich/wir die Kommune wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Kommune auf mein/unser Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann/können. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bankverbindung
Zahlungsweise
Der Elternbeitrag wird jeweils monatlich zum 15. von Ihrem Konto abgebucht.
Bestätigung Richtigkeit Bankdaten
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Bankdaten.
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Allgemeine Angaben
Der Kostenbeitrag wird vorläufig festgesetzt. Grundlage der Berechnung ist Ihr Gesamtbrutto der Kalenderjahre (Januar bis Dezember), in denen Ihr Kind betreut wird. Nach Ablauf der Betreuung erfolgt innerhalb einer Frist von vier Jahren eine Neuberechnung (die Frist beginnt am 01.01. des Folgejahres nach der vorläufigen Festsetzung). Für die Neuberechnung benötigen wir u. a. die Steuerbescheide und Dezember-Abrechnungen der entsprechenden Jahre. Abweichungen Ihres Einkommens zur Angabe in dieser Verbindlichen Erklärung können zu einer Erstattung oder Nachforderung führen. Sofern möglich, gehen Sie lieber von einem etwas höheren Einkommen aus, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Mir/Uns ist bekannt, dass unrichtige/unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt werden und dass ich/wir verpflichtet bin/sind Beträge nachzuzahlen, die aufgrund unrichtiger Angaben oder fehlender Nachweise zu wenig gezahlt worden sind.
Soweit mein Kind über ein Kindergarten- / Schuljahr hinaus in der Kindertagesbetreuung verbleibt, bin ich damit einverstanden, dass die monatlichen Beiträge bis zum Erlass eines neuen Festsetzungsbescheides erhoben werden, um Beitragsrückstände zu vermeiden.
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass Daten die innerhalb der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhoben wurden (z. B. für die Beantragung von Wohngeld, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen und Grundsicherung), die für die Festsetzung des Elternbeitrags erforderlich sind, abgefragt werden dürfen. Ein Auskunftsersuchen erfolgt nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Angaben nicht (vollständig) vorliegen.
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass weitere Auskünfte, sofern diese für die Festsetzung des Elternbeitrags erforderlich sind, von meinem Arbeitgeber, meiner Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, oder anderen Leistungserbringern außerhalb der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, eingeholt werden. Ein Auskunftsersuchen erfolgt nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Angaben nicht (vollständig) vorliegen.
zurück
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Zusammenfassung der Angaben
Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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