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Erweiterung des Gleitzeitkontos auf 120 Stunden
Erweiterung des Gleitzeitkontos auf 120 Stunden
Grundlage für die Erweiterung des Gleitzeitkontos ist Ziffer 3.5.1 der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bei der Stadt Köln.
Mitarbeitende Person für die das Gleitzeitkonto erweitert wird:
Rahmenbedingungen:
Die Rahmenbedingungen des Gleitzeitkontos werden unter Ziffer 3.5. der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ausgeführt. Es besteht keine Verpflichtung, die Möglichkeiten, die ein Gleitzeitkonto bietet, zu nutzen oder voll auszuschöpfen. Die Rücknahme der Erhöhung von 120 Stunden auf 40 Stunden ist auf Wunsch des*der Mitarbeitenden jederzeit möglich.
Datum, Name, Unterschrift des*der Mitarbeitenden
Datum, Name, Unterschrift der Führungskraft
Sichtvermerk
Personalstelle oder AZE-Beauftragte*r