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Stadt Köln

Berechnen Sie Ihren Riester- Eigenbeitrag 2025

Die Oberbürgermeisterin
Zusatzversorgungskasse
Parkgürtel 24 (Gebäude 14)
50823 Köln
1

Sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt des Jahres 2024

(Dieses können Sie zum Beispiel der Gehaltsabrechnung für Dezember 2022 entnehmen. Bitte rechnen Sie bei mehreren Arbeitsverhältnissen die Entgelte zusammen.)
Euro
2

Mindesteigenbeitrag

(4 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresentgelt)
=
Euro
3

Abzüglich Grundzulage

(siehe Tabelle unten)
175 Euro
4

Abzüglich Kinderzulage(n)

(siehe Tabelle unten)
Zahl der vor dem 01. 01.2008 geborenen berücksichtigungsfähigen Kinder:
x 185 Euro
-
Euro
Zahl der nach dem 31.12.2007 geborenen berücksichtigungsfähigen Kinder:
x 300 Euro
-
Euro
(Hinweis: Berücksichtigungsfähig sind Kinder, für die im jeweiligen Kalenderjahr für mindestens einen Monat Kindergeld oder vergleichbare Leistungen gezahlt wurden. Die Kinderzulage erhält grundsätzlich die Mutter. Die Eltern können jedoch gemeinsam beantragen, dass sie dem Vater gutgeschrieben werden soll. Bei getrennt lebenden Eltern/Alleinerziehenden erhält der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.)
5
Rechnerischer Jahresbeitrag (Eigenbeitrag) für die ungekürzte Zulage
=
Euro
6
Sockelbetrag: Ist dieser Jahresbeitrag geringer als 60 Euro, so sind mindestens 60 Euro als Sockelbetrag jährlich als Beitrag zu leisten.



60 Euro
7
Ihr Jahresbeitrag 2023
(höherer Betrag aus 5 oder 6)
=
Euro
8
Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag ab Januar 2023 von
=
Euro
Mindesteigenbeitrag und Zulagen
Grundzulage für Sie
Kinderzulage
Mindesteigenbeitrag
(inklusive Zulagen)
4 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen (maximal förderfähig 2.100 Euro)



185 Euro je Kind, welches vor 2008 geboren wurde



175 Euro
Riester-Sparende unter
25 Jahre zusätzlich einmalig
300 Euro je Kind, welches ab 2008 geboren wurde




 200 Euro