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Beitrittserklärung
Betriebssportgemeinschaft
Stadt Köln e.V.
Sparte Bäderkarte
Betriebssportgemeinschaft
Stadt Köln e.V.
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon 0221 / 221 23986
Telefax 0221 / 221 24194
Der Jahresbeitrag für die Sparte Bäderkarte beträgt 16 Euro für interne und 43 Euro für externe Mitglieder.
Falls noch keine BSG-Mitgliedschaft besteht, fällt zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro an beziehungsweise 5 Euro für Auszubildende/Studierende und Kinder.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich bis zum 30.11. eines Jahres an die BSG-Geschäftsstelle zu erfolgen und wird zum 31.12. des Jahres wirksam. Beitragsrückerstattungen können nicht berücksichtigt werden (§ 4 Beitragsordnung der BSG Stadt Köln e.V.).
Ein Beitritt zur BSG Stadt Köln ist nur möglich, wenn die folgende (Abtretungs-) Erklärung ausgefüllt ist: Ich ermächtige die Betriebssportgemeinschaft Stadt Köln e.V. widerruflich den jeweiligen festgesetzten Mitgliedsbeitrag von meinem nachfolgend genannten Konto abzubuchen. Darüber hinaus ermächtige ich die BSG Stadt Köln eventuell anfallende Umlagen, einmalige Zahlungen oder zusätzliche Mitgliedsbeiträge abzubuchen, soweit sie satzungsgemäß beschlossen wurden.
Die Satzung der BSG Stadt Köln e.V. und die untenstehende Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie hiermit an. Mit dem Beitritt stimme ich dem Erhalt von Vereinsinformationen der BSG Stadt Köln e.V. mittels E-Mail bis zum schriftlichen Widerruf zu.
Bei Anmeldung von Minderjährigen: Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift, für die Beitragszahlung meines Kindes nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum Widerruf aufzukommen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Datenschutzerklärung - Einwilligung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin.
Unterschrift Antragstellerin oder Antragsteller
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.