Um dieses Formular vollständig nutzen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!
Stadt Köln



Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
Die Oberbürgermeisterin
Standesamt
Anmeldung zur Eheschließung
Haus Neuerburg
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
Telefon   0221 / 221-28135
Telefax   0221 / 221-22347
E-Mail

Hinweis

Bitte füllen Sie diesen Vordruck sorgfältig und genau aus. Soweit für die Beantwortung von Fragen Kästchen vorgesehen sind, kreuzen Sie bitte das Zutreffende an. Geben Sie Ihrer bevollmächtigten Person Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original oder in einer beglaubigten Kopie mit, damit Ihre Unterschrift am Ende dieser Vollmacht kontrolliert werden kann. Bedenken Sie bitte, dass sich auch die bevollmächtigte Person ausweisen muss.

Person, die bei der Anmeldung nicht mit dabei sein kann:

Familienname
gegebenenfalls Geburtsname
Bitte sämtliche Vornamen angeben
Hauptwohnsitz  Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Nebenwohnsitz Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
Staatsangehörigkeit
Stehen Sie unter gerichtlich bestellter Betreuung?
Waren Sie bisher bereits verheiratet oder verpartnert?
Anzahl bisherige Ehen
Anzahl bisherige Lebenspartnerschaften
Ich erkläre, dass zwischen mir und meiner Verlobten beziehungsweise meinem Verlobten kein Ehehindernis der Verwandtschaft oder Annahme als Kind (Adoption) besteht.
Haben Sie und Ihre Verlobte beziehungsweise Ihr Verlobter gemeinsame Kinder?
Anzahl der Kinder
Seite 1 von 2
Seite 1 von 2

Namensführung in der Ehe

Die Namensführung richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem Sie angehören. Sollten Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Beratung beim Standesamt zu empfehlen.
Der Ehename soll sein der
der Person sein, mit der ich die Ehe eingehen möchte.
Der gemeinsame Ehename soll lauten
Mein Name soll lauten

Zusatzerklärung bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Sollten Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihrer Heimatbehörde. Leider stellt nicht jedes Land ein Ehefähigkeitszeugnis aus, so dass dann ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht Köln notwendig ist.

Bevollmächtigte Person

Ich bin an der persönlichen Anmeldung der Eheschließung verhindert und ermächtige hierdurch die nachfolgende Person die Anmeldung zu meiner Eheschliessung beim Standesamt Köln vorzunehmen.
Name und Vorname der/des Verlobten
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Alle vorstehenden Angaben habe ich nach bestem Wissen gemacht. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten als Ordnungswidrigkeit (unter Umständen strafrechtlich) geahndet werden können. Ich habe nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Ort und Datum
Eigenhändige Unterschrift
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2