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Antrag auf Betriebsrente für Versicherte bei der Zusatzversorgungskasse
der Stadt Köln

Telefon   0221 / 221-22263
Telefax   0221 / 221-27550
E-Mail

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Zusatzversorgung und Beihilfe
Parkgürtel 24
50823 Köln
Angaben der versicherten Person
Angaben Ehepartner*in / Lebenspartner*in (freiwillig)
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Antragstellung in Vertretung der versicherten Person
Angaben zur gesetzlichen Rente
Haben Sie Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Rente ist:
Bescheidkopie mit allen Anlagen liegt bei
Bescheidkopie mit allen Anlagen wird -
nachgereicht
(Es besteht statt der gesetzlichen Rentenversicherung eine andere Art der Zukunftssicherung, zum Beispiel berufsständische Versorgungseinrichtung, Lebensversicherung. Bitte eine Kopie des Befreiungsbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung beifügen.)
Angaben zur Krankenkasse
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln ist verpflichtet, von der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzubehalten (§ 256 SGB V). Dazu benötigen wir einige Angaben von Ihnen (§ 202 SGB V).
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Weitere Betriebsrenten
Erhalten Sie weitere Betriebsrenten (zum Beispiel Ford, Pensionskasse, Hinterbliebenenrenten von Zusatzversorgungseinrichtungen) oder haben Sie solche beantragt?
Ihre Bankverbindung
Ich bitte die Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt Köln, meine Betriebsrente auf folgen-des Girokonto zu überweisen
Haben oder hatten Sie ein Kind, Adoptivkind, Stiefkind oder Pflegekind?
Teilzeitbeschäftigung
Waren Sie vor 2002 während Ihres Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst in Teilzeit beschäftigt?
Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert?
Zum Beispiel Rheinische Zusatzversorgungskasse, Kirchliche Zusatzversorgungskasse, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Wurden die Beiträge für diese Zeiten erstattet?
Wurden diese Zeiten bereits übergeleitet
beziehungsweise anerkannt?
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Nur auszufüllen, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen
Steht die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung im Zusammenhang mit einer Schädigung, die von einem Dritten (zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall) verursacht worden ist?
Beziehen Sie ab Rentenbeginn Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit?
Krankengeld
Haben Sie ab Rentenbeginn Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten?

Hinweis zum Datenschutz

Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Erklärung der versicherten Person

Die vorstehenden Angaben wurden von mir nach bestem Wissen gemacht; es ist mir be-kannt, dass ich wegen wissentlich falscher Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann und zu Unrecht erhaltene Zusatzversorgungsleistungen erstatten muss.
Ich bestätige ausdrücklich, dass ich davon unterrichtet worden bin, jede Änderung, die für die Berechnung meiner Betriebsrente von Bedeutung ist, unverzüglich und unaufgefordert der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln mitzuteilen. Die Anzeigepflichten und die Folgen des Unterlassens einer Mitteilung ergeben sich aus der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln.

Ein Merkblatt hierzu wird mir zusammen mit der Rentenfestsetzung zugesandt.

Mir ist bekannt, dass unberechtigt gezahlte Rentenbeträge an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln zurückzuzahlen sind. Unberechtigt gezahlt wird die Rente, wenn sie wegen des Todes der rentenberechtigten Person nicht mehr gezahlt werden muss.
Ich beauftrage das jeweils kontoführende Geldinstitut, mit Wirkung auch meinen Erben oder sonstigen Dritten gegenüber, an die die Betriebsrente ausgezahlt wurde, die mir infolge meines Todes nicht mehr zustehenden Rentenbeträge an die Kasse zurück zu überweisen, soweit ein Guthaben auf meinem Konto vorhanden ist.
Ich entbinde mein kontoführendes Geldinstitut - auch mit Wirkung für meine Erben - gegenüber der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln insoweit vom Bankgeheimnis, als dies für die Korrespondenz dieses Geldinstituts zur Klärung und Realisierung des oben angegebenen Rückzahlungsanspruchs erforderlich ist.
Ort und Datum
Unterschrift
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Hinweise

Zur Bearbeitung Ihres Rentenantrags benötigen wir zudem folgende Unterlagen in Kopie:
- vollständiger Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung (mit allen Anlagen)
Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr derzeitiger Arbeitgeber ebenfalls von Ihnen über Ihren Rentenbeginn (auch bei einer Erwerbsminderungsrente) informiert werden muss. Eine Kopie der ersten Seite des Rentenbescheides ist dafür ausreichend.

Rentenbeginn und Rentenantrag

Ihre Betriebsrente erhalten Sie, sobald Sie einen Anspruch auf Altersrente als Vollrente oder auf teilweise/volle Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung haben.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens mit Erhalt des Rentenbescheids der Deutschen Ren-tenversicherung. Ein Anspruch auf Betriebsrente kann rückwirkend nur für zwei Jahre vor Eingang Ihres Antrags bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln geltend gemacht wer-den (Ausschlussfrist gemäß § 52 Absatz 1 der Satzung).
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente vermindert sich Ihr Anspruch entsprechend der Abschläge der Deutschen Rentenversicherung, höchstens jedoch um 10,80 Prozent. Diese Minderung gilt für die gesamte Laufzeit Ihrer Betriebsrente.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Rentenbeginn

Von Ihrer Betriebsrente führen wir in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an Ihre Krankenkasse ab. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Versteuerung ab Rentenbeginn

Ihre Betriebsrente unterliegt grundsätzlich der Steuererklärungspflicht. Ab Rentenbeginn erhalten Sie von uns automatisch eine jährliche Steuermitteilung. Bei Fragen zur Steuerpflicht wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Mutterschutzzeiten

Mutterschutzzeiten werden berücksichtigt, wenn diese innerhalb der Pflichtversicherungszeit liegen und uns ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird (zum Beispiel Bescheid der Deutschen Rentenversicherung oder eine Bescheinigung der Krankenkasse beziehungsweise des Bundesversicherungsamtes).

PlusPunktRente

Für die Beantragung der PlusPunktRente ist kein gesonderter Rentenantrag erforderlich. Beiträge, die nach Beginn der Altersrente bei uns eingegangen sind, können für die Berechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
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