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Soziale Erhaltungssatzung
Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung
(ohne Bauantrag)
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Zur Vermeidung von Bußgeldverfahren nach § 213 BauGB aufgrund ungenehmigter Baumaßnahmen, wird den Antragstellenden empfohlen, alle beabsichtigten baulichen Maßnahmen im erhaltungsrechtlichen Antrag anzugeben, denn die Abgrenzung zwischen Instandsetzung bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen kann oftmals erst im Rahmen einer erhaltungsrechtlichen Prüfung erfolgen.
Betroffene Wohnungen beziehungsweise Wohnräume
Baujahr des Hauses
(erstmalig bezugsfertig oder generalsaniert)
Ausstattungsgegenstand der
Wohnung: Bad, Sanitäreinrichtungen,
Technik/Installlation Fenster,
Fußböden, Einbaugeräte,
gegebenenfalls Jahr der
Erneuerung/Modernisierung
Angaben zur Wohnung beziehungsweise den Wohnungen nach Umbau/Modernisierung
Hinweis zum Datenschutz
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Erklärung des*der Antragstellers*Antragstellerin beziehungsweise der*des
Bevollmächtigten:
Mir ist bekannt, dass im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungssatzung
beziehungsweise eines Aufstellungsbeschlusses für eine Soziale Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. BauGB Rückbau (Abbruch), Änderungen oder
Nutzungsänderungen an baulichen Anlagen ohne Genehmigung nach § 173
BauGB Ordnungswidrigkeiten gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB darstellen,
die mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.
Ich erkläre hiermit, dass die aufgeführten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unzutreffende Angaben zum Widerruf einer Genehmigung führen können.
Unterschrift Antragsteller*in