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KOMM-AN NRW für den Programmteil II
Haushaltsjahr 2024
Aktenzeichen 36.30.03-006/2024-018
Kommunales Integrationszentrum
KOMM-AN NRW
Kleine Sandkaul 5
50667 Köln
Verwendungsnachweis für Drittempfänger*innen
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an Kreise und kreisfreie Städte nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN KI NRW).
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 10.03.2023.
Durch Weiterleitungsvertrag des KI Köln vom 11.03.2024, Aktenzeichen 36.30.03-006/2024-018 wurden zur Finanzierung der oben angegebenen Maßnahme folgender Betrag bewilligt
Dadurch müssen Zuschüsse zurückgezahlt werden