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Anlage 1 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln
Amtlicher Vordruck für die
Kulturförderabgabe-Anmeldung
(Steueranmeldung)
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon 0221 / 221-96913
Telefax 0221 / 221-22907
Anmeldezeitraum
Die Kulturförderabgabe-Anmeldung (Steueranmeldung) erfolgt gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung.
Name und Anschrift des Abgabenentrichtungspflichtigen (Betreiberin oder Betreiber des Beherbergungsbetriebes)
Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebes, für den die Erklärung abgegeben wird
In dieser Steueranmeldung ist die Kulturförderabgabe vom Abgabenentrichtungspflichtigen selbst zu berechnen.
Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen.
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Möglichkeit der Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer, aber ohne die Kulturförderabgabe.
A Abgabenpflichtige Beherbergungsleistungen
Alle Beherbergungsentgelte einschließlich Mehrwertsteuer hierauf, außer den unter B und C genannten Fällen:
Von dem erklärten Betrag unterliegen folgende Beherbergungsentgelte nicht der Kulturförderabgabe, unter anderem, da die Beherbergungen beruflich zwingend erforderlich waren:
Abgabenpflichtiger Betrag
B Nur bei Pauschalpreisen
(sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist)
Betrag der Gesamtrechnung einschließlich Mehrwertsteuer abzüglich einer Pauschale von 7 Euro für Frühstück und je 10 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit.
Von dem erklärten Betrag unterliegen folgende Beherbergungsentgelte nicht der Kulturförderabgabe, unter anderem, da die Beherbergungen beruflich zwingend erforderlich waren:
Abgabenpflichtiger Betrag
C Nur bei Kreuzfahrtschiffen
(sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist)
Der Pauschalpreis für die gesamte Kreuzfahrt beträgt 100 Euro je Gast und Übernachtung.
Abgabenpflichtiger Betrag
Abgabensatz 5 vom Hundert (5%)
Fälligkeit der Kulturförderabgabe und Zahlungsaufforderung
Die Kulturförderabgabe ist am 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (Anmeldezeitraum) fällig und an die Stadtkasse Köln unter Angabe der IBAN DE63 3705 0198 0093 2229 74 und BIC COLSDE33XXX zu entrichten. Hierbei ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die mit dieser Steueranmeldung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung (Erklärung) Widerspruch bei der Stadt Köln, in Köln, eingelegt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung
Es dient einer zügigen Bearbeitung, wenn Sie den Widerspruch bei der oben genannten Dienststelle der Stadt Köln (Steueramt, Athener Ring 4, 50765 Köln) einlegen.
Einzugsermächtigung
Über folgenden Link können Sie das Formular Lastschrifteinzugsermächtigung aufrufen:
Hinweise
Die Abgabe dieser Steueranmeldung gegenüber der Stadt Köln steht einer Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Sinne der §§ 164, 168 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW) gleich.
Bitte beachten Sie, dass insoweit kein gesonderter Steuerbescheid und keine weitere Zahlungsaufforderung erteilt werden. Sollten Sie nach Einreichen der Steueranmeldung einen Änderungsantrag stellen, besteht nach § 164 Absatz 2 AO die Möglichkeit, die bisherige Steuerfestsetzung zu ändern.
Der Widerspruch gegen die mit dieser Steueranmeldung bewirkte Steuerfestsetzung befreit nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht von der Zahlungspflicht.
Über folgenden Link können Sie die Stadt Köln auch per DE-Mail erreichen:
So können Sie Nachrichten, Dokumente sowie Änderungen vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versenden und empfangen sowie beispielsweise auch Einschreiben elektronisch zuschicken.
Gesonderte Erklärung
In Kenntnis der Strafbarkeit unwahrer Angaben in einem Steuerveranlagungsverfahren erkläre ich hiermit, dass ich die Angaben in dieser Steueranmeldung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
Ich habe alle Informationen zum Datenschutz in der diesem amtlichen Vordruck beigefügten Datenschutzerklärung des Steueramtes der Stadt Köln sowie die vorstehenden Hinweise und Belehrungen zur Kenntnis genommen.
Eigenhändige Unterschrift des Abgabenentrichtungspflichtigen oder seines Bevollmächtigen
Stadt Köln Steueramt - Datenschutzerklärung/Datenschutzhinweise
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbare Anwendung. Dies ist die Verordnung (Europäische Union) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Nummer L 119 Seite 1, berichtigte Nummer L 314 Seite 72). Mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nachkommen.
Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Dies sind zum Beispiel Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen. Die Stadt Köln nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Information (Datenschutzerklärung) daher einen Überblick darüber geben, wie das Steueramt der Stadt Köln den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.
Information zur Verwendung Ihrer Daten
Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen.
Dies geschieht auf der Grundlage der DSGVO. Zum Verarbeiten gehören unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten (Artikel 4 Nummer 2 DSGVO).
Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer und der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zulässig, wenn sie zur Erfüllung der dem Steueramt obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist.
Aufgabe des Steueramtes der Stadt Köln ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung von Hundesteuer, Kulturförderabgabe, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuern sowie zugehöriger Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschläge, Zinsen) für die Stadt Köln.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung.
Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte (zum Beispiel mittels anonymer Anzeigen, Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen verwenden.
Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden (zum Beispiel Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungsansprüche.
Die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte) weitergegeben.
Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung beziehungsweise Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zu anderen als zum Zweck der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht zum Beispiel zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 17 DSG NRW).
Nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 12 Absatz 1) ist eine Weitergabe Ihrer Daten auch unter den engen Voraussetzungen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zulässig.
Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.
Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzungen in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzungen in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung beziehungsweise Einschränkung der Verarbeitung (Artikeln 16 bis 18 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 26 DSG NRW). Die Anschrift lautet: Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.
Sofern Ihre Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, werden Sie gesondert informiert.
In allen Fällen können Sie sich an die Verantwortliche der Stadt Köln beziehungsweise an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden:
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche. Die Anschrift lautet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadt Köln, der Datenschutzbeauftragte, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Stadt Köln