Stadt Köln



Anmeldung zur Hundesteuer und Subventionsantrag
Die Oberbürgermeisterin
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon   0221 / 221-21760
Telefax   0221 / 221-25130

1. Hiermit melde ich

Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Beruf
Telefonnummer 

meinen Hund

Name des Hundes
Rasse
Geschlecht
Farbe
Alter
zur Hundesteuer an

In meinem Haushalt wohnen mit mir folgende Personen

Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Familienname
Vorname
Geburtsdatum

2. Diesen Hund habe ich am

aus dem Tierheim oder vom Verein
übernommen

3. Antrag auf Zuschuss

Ich beantrage einen Zuschuss zur Haltung meines Hundes in Höhe der für den Hund im ersten Jahr anfallenden Hundesteuer, höchstens jedoch 156 EUR, gemäß den Beschlüssen des Rates der Stadt Köln vom 25. März 2004 und 30. Juni 2009. Dieser Zuschuss wird mit der für das erste Jahr zu entrichtenden Hundesteuer verrechnet.
Die auf der Rückseite aufgeführten Hinweise zum Erhalt des Zuschusses sowie die beigefügten Hinweise zum Datenschutz des Steueramtes der Stadt Köln habe ich zur Kenntnis genommen.
Köln, den
Unterschrift des Steuerpflichtigen und Antragstellers

4. Bescheinigung des Tierheimes oder Vereines

Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter Ziffer 2 gemachte Erklärung zutreffend ist.
Der Hund war seit dem
ununterbrochen in unserem Tierheim untergebracht
Er wurde eingeliefert:
Köln, den
Unterschrift eines Bevollmächtigten und Stempel
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Hinweise
für die Gewährung eines Zuschusses der Stadt Köln für die Haltung eines aus einem Tierheim übernommenen Hund
1.  Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der von Kölner Einwohnern / Einwohnerinnen aus den Einrichtungen
Tierheim Dellbrück
Iddesfelder Hardt
51069 Köln
Tierheim Köln-Zollstock
Vorgebirgsstraße 76
50969 Köln
TS Pittbull, Stafford und Co. Köln e.V.
Herkenrathweg 5
51107 Köln
übernommen wird.
2.  Gleichzeitig mit dem Antrag ist der Hund beim Steueramt der Stadt Köln, Athener Ring 4, 50765 Köln, zur Hundesteuer anzumelden. Ein entsprechender Antrags- und Anmeldevordruck ist rückseitig aufgedruckt.
3.  Der Zuschuss wird gewährt in Höhe der für den Hund im ersten Jahr anfallenden Hundesteuer, höchstens jedoch 156 EUR. Näheres ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid, der nach der Anmeldung zur Hundesteuer vom Steueramt zusammen mit dem Hundesteuerbescheid übersandt wird.
4.  Der Zuschuss wird mit der für das erste Jahr festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.
5.   Hinweis zum Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz befinden sich in der dieser Anmeldung beigefügten Datenschutzerklärung.

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Stadt Köln Steueramt - Datenschutzerklärung/Datenschutzhinweise

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbare Anwendung. Dies ist die Verordnung (Europäische Union) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Nummer L 119 Seite 1, berichtigte Nummer L 314 Seite 72). Mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nachkommen.
Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Dies sind zum Beispiel Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen. Die Stadt Köln nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Information (Datenschutzerklärung) daher einen Überblick darüber geben, wie das Steueramt der Stadt Köln den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.

Information zur Verwendung Ihrer Daten

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen.
Dies geschieht auf der Grundlage der DSGVO. Zum Verarbeiten gehören unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten (Artikel 4 Nummer 2 DSGVO).
Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer und der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zulässig, wenn sie zur Erfüllung der dem Steueramt obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist.
Aufgabe des Steueramtes der Stadt Köln ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung von Hundesteuer, Kulturförderabgabe, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuern sowie zugehöriger Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschläge, Zinsen) für die Stadt Köln.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung.
Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte (zum Beispiel mittels anonymer Anzeigen, Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen verwenden.
Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden (zum Beispiel Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungsansprüche.
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Die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte) weitergegeben.
Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung beziehungsweise Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zu anderen als zum Zweck der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht zum Beispiel zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 17  DSG  NRW).
Nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 12 Absatz 1) ist eine Weitergabe Ihrer Daten auch unter den engen Voraussetzungen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zulässig.
Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.
Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzungen in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzungen in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung beziehungsweise Einschränkung der Verarbeitung (Artikeln 16 bis 18 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 26 DSG NRW). Die Anschrift lautet: Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.
Sofern Ihre Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, werden Sie gesondert informiert.
In allen Fällen können Sie sich an die Verantwortliche der Stadt Köln beziehungsweise an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden:
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche. Die Anschrift lautet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadt Köln, Der Datenschutzbeauftragte, Spanischer Bau, Rathausplatz, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Stadt Köln
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