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Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung
am CSD 2024
Telefon 0221 / 221-26335
Telefax 0221 / 221-26130
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung (322/1)
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Firma der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters
Genaue Bezeichnung des Unternehmens
Familienname Fahrzeughalter*in
Ort (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung)
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von
Begründung der Dringlichkeit des Transportes
Anlagen
- Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Fracht- und Begleitpapiere, Nachweise
- Kopie des Kraftfahrzeug- und Anhängerschein
Die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen.
Hinweis zum Datenschutz
Datum und Unterschrift
Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich des Verkehrsverbots für Lkw beziehungsweise Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Verkehrsverbot für Lkw und Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
1. Antragstellung
Die Ausnahmegenehmigung können Sie per Telefax (0221 / 221-26130) beantragen.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsvordruck die geforderten Anlagen bei.
Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen zugefaxt.
2. Verwaltungsgebühren
Als Gebühren für diese Genehmigungen werden gemäß Gebührennummer 264 Gebührenordnung Straßenverkehr festgesetzt:
10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen unter dem in der Ausnahmegenehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung. Bitte beachten Sie, dass keine separate Rechnung verschickt wird.
3. Fahrzeugwechsel beziehungsweise Kennzeichenänderung
Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, wird die Ausnahmegenehmigung im Original sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Diese Unterlagen können Sie entweder per Post übersenden oder bei Ihrem persönlichen Besuch vorgelegen.
Die Gebühr für Änderungen beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung, die geändert wird. Hierfür erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid.