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Beantragung eines Podests
auf einer Außengastronomiefläche

Telefon   0221 / 221-27761
Telefax   0221 / 221-26131
Stadt Köln
E-Mail
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung 321/3
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Hiermit beantrage ich die Errichtung eines Podests auf der Außengastronomiefläche meines Gaststättenbetriebs.
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Bei dem geplanten Podest werden folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Bei der Fläche, auf der das Podest aufgebaut werden soll, handelt es sich um eine bereits genehmigte Außengastronomiefläche.
2. Bei der Fläche auf der das Podest aufgebaut werden soll, handelt es sich um eine Parkplatzfläche.
3. Das Podest wird niveaugleich mit der angrenzenden Nebenanlage (Gehwegfläche) errichtet.
4. Das Podest wird nicht fest mit dem Untergrund, Bordstein et cetera verschraubt oder anderweitig fest verbunden.
5. Das Podest wird fahrbahnseitig mit einem Geländer errichtet.
6. Das Geländer hat eine Höhe von 90 cm.
7. Die Abstände der Zwischenholme des Geländers betragen 1,50 Meter oder weniger.
8. Das Geländer endet mit einem Abstand von jeweils 50 cm zu den Querseiten.
9. Das Podest ragt mit der zur Fahrbahn gerichteten Seite nicht in den einzuhaltenden Sicherheitsabstand (30 cm bzw. 50 cm) hinein.
10. Technische Einbauten (Abflüsse, Schieberkappen für Hausanschlüsse, Versorgungsschächte, Rinnen et cetera) bleiben jederzeit frei zugänglich und die jeweilige Funktion wird nicht eingeschränkt.
11. Außerhalb des Genehmigungszeitraums der Sondernutzungserlaubnis wird das Podest aus dem öffentlichen Raum entfernt.
12. Außerhalb des Genehmigungszeitraums der Sondernutzungserlaubnis sind entsprechende Lagerflächen für das Podest vorhanden.
13. Das Podest ist in einer den DIN Normen entsprechenden Bauzeichnung (im Maßstab 1:100 oder 1:50) dargestellt.
In der Zeichnung sind alle Ausmaße des geplanten Podests sowie die unmittelbare Umgebung ersichtlich.
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Weitere Informationen zu dem geplanten Podest:

Das Podest wird aus folgendem Material errichtet:
Das Geländer wird aus folgendem Material errichtet:
Das Podest hat folgende Maße:

Ich habe meinem Antrag folgende Anlage beigefügt:

Hinweise

Mir ist bekannt, dass die zu erteilende Erlaubnis unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wird. Ein Widerrufsgrund liegt unter anderem dann vor, wenn sich meine vorgenannten Angaben als falsch erweisen oder unvorhersehbare und nicht annehmbare Situationen beziehungsweise Zustände entstehen.
Mir ist bekannt, dass die Stadt Köln berechtigt ist, das Entfernen von Podesten durchzusetzen, wenn sich meine Angaben als falsch erweisen, diese eine Gefährdung darstellen oder unvorhersehbare und nicht annehmbare Situationen beziehungsweise Zustände entstehen.
Mir ist bekannt, dass das Podest schlicht und reduziert gestaltet werden muss. Die Qualität muss solide und robust sein.
Mir ist bekannt, dass ich bei der Stadt Köln eine Sicherheitsleistung in Höhe von ca. 30 € pro angefangenen m² Podestfläche sowie eines Pauschalbetrages von 107 € pro Podest hinterlegen muss.
Das Podest darf nicht bis an den Rand der Fahrbahn der genehmigten Außengastronomiefläche gehen. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand (30 cm bzw. 50 cm) zur Fahrbahn muss freigehalten werden.
Werden mehrere Podeste unterschiedlicher Betriebe nebeneinander aufgebaut, dürfen zwischen den Bodenflächen der beiden Podeste keine Lücken entstehen. Außerdem müssen die Podeste niveaugleich errichtet werden. Ein Abstand von einem Meter zwischen den Geländern der beiden Podeste muss jedoch für Feuerwehreinsätze vorhanden sein. Dieser Abstand wird durch das Einrücken von jeweils 50 cm pro Geländer sichergestellt.
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Datenschutzerklärung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
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