Angaben zu den Geräten, die aufgestellt werden sollen:
Angaben zur Spielhalle
Bei Antrag nach C, keine Angaben nach Antrag A und / oder B notwendig
Wo soll die Spielhalle errichtet beziehungsweise betrieben werden?
Wird der Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle eingehalten?
Hinweis: Die Nichteinhaltung des Mindestabstandes führt zur Ablehnung des Antrages.
Wird der Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu öffentlichen Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Spielplätze, Jugendtreffs, Sportstätten und ähnliches) eingehalten?
Hinweis: Die Nichteinhaltung des Mindestabstandes führt zur Ablehnung des Antrages.
Hinweise
Wer Geld- oder Warenspielgeräte aufstellt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis - Allgemeine Aufstellererlaubnis - zu sein, handelt ordnungswidrig. Ebenso wer diese Geräte aufstellt, ohne dass für den Aufstellort die Unbedenklichkeit von der zuständigen Behörde bescheinigt wurde oder eine Spielhalle ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise die erforderlichen Erlaubnisse betreibt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
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