Sie haben kein JavaScript aktiviert. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen nutzen zu können.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
für Wohnmobile nach § 1 Absatz 2 der Kennzeichnungsverordnung
35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchVO)
Amt für öffentliche Ordnung
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon 0221 / 221-26013
Telefax 0221 / 221-24233
Hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone Köln für das Wohnmobil:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,00 Euro.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann zugesandt beziehungsweise per Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Hinweis
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort innerhalb der Umweltzone bis zur nächsten Autobahnauffahrt und zurück, Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn das Wohnmobil vor dem 1. Januar 2008 auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter zugelassen wurde und eine Nachrüstung des Wohnmobils technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500 Euro verbunden ist.
Die Nicht-Nachrüstbarkeit ist durch eine Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS), beziehungsweise die Kosten der Nachrüstung durch einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt nachzuweisen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Unterschrift Antragstellerin oder Antragsteller