Zusatzbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister

Zusatzbescheinigung nach § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

für das Unternehmen
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Firmensitz
Dem Eigenkapital, das gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen:

1. Nicht realisierte Reserven

im unbeweglichen Anlagevermögen
Euro
im beweglichen Anlagevermögen
Euro
Summe
Euro

2. Darlehen oder Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro
Summe
Euro

3. Unbelastetes Privatvermögen der persönlich haftenden Unternehmerinnen und Unternehmer:

3.1 Grundstücke

Verkehrswert
Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro

3.2 Bankguthaben

Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro

3.3 Forderungen ohne Gesellschafterdarlehen

Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro
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3.4 Bitte bezeichnen Sie sonstige Vermögensgegenstände

Euro
Euro
Euro
Summe
Euro

4. Zugunsten der Unternehmerin oder des Unternehmers beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafterinnen und Gesellschafter:

4.1 Grundstücke

Höhe der Beleihung
Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro

4.2 Sicherungsübereignungen

Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro

4.3 Sicherungsabtretungen

Person
Euro
Person
Euro
Person
Euro
Summe
Euro
Gesamtsumme aus 1 bis 4
Euro
Die oben aufgeführten Beträge wurden der Unterzeichnerin oder dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe
nachgewiesen.
plausibel gemacht.
Stichtag ist der
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Ort und Datum
Stempel und Unterschrift der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüferin oder Buchprüfers, Steuerberaterin oder Steuerberater oder des Kreditinstituts
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