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Fundanzeige nach § 965
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Telefon 0221 / 221-0
Telefax 0221 / 221-32223
Amt für öffentliche Ordnung (322-41)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Finderin oder Finder
E-Mail-Adresse (optional)
Angaben zur Fundsache
Beschreibung, Details, Inhalt
Die Weitergabe der Adresse an den*die Verlierer*in ist
Entsprechend der ständigen Verwaltungspraxis gemäß § 967 Bürgerliches Gesetzbuch sind Fundsache beim Fundbüro der Stadt Köln abzugeben. Alternativ kann die Fundsache bei der Polizei Köln abgegeben werden.
Mir ist bewusst, dass ich vor Ablauf von sechs Monaten kein Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand erwerbe und mich einer strafbaren Handlung schuldig mache, wenn ich vor Ablauf der Frist den Fundgegenstand in Gebrauch nehme, ihn veräußere oder in irgend einer Weise darüber verfüge.
Hinweis zum Datenschutz
Datum und Unterschrift
Unterschrift der Finderin oder des Finders