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Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung
Telefon 0221 / 221-26335
Telefax 0221 / 221-26130
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung (322/1)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Begründung der Dringlichkeit des Transportes
Anlagen
- Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Fracht- und Begleitpapiere, Nachweise
- Kopie des Kraftfahrzeug- und Anhängerscheins
Die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen.
Hinweis zum Datenschutz
Datum und Unterschrift
Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich des Verkehrsverbots für Lkw beziehungsweise Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Verkehrsverbot für Lkw und Lkw/Anhänger über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht an Karneval in der Kölner Innenstadt
1. Antragstellung
Die Ausnahmegenehmigung können Sie per Telefax (0221 / 221-26130) beantragen.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsvordruck die geforderten Anlagen bei.
Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen zugefaxt oder zugemailt.
2. Verwaltungsgebühren
Als Gebühren für diese Genehmigungen werden gemäß Gebührennummer 264 Gebührenordnung Straßenverkehr festgesetzt:
Donnerstag, 08.02.2024 (Weiberfastnacht), 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Freitag, 09.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Samstag, 10.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Sonntag, 11.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
90,00 Euro (Ausnahme Sonntagsfahrverbot)
Rosenmontag, 12.02.2024, 10,20 Euro (Ausnahme Verkehrsverbot Lkw)
Die Verwaltungsgebühren überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen unter dem in der Ausnahmegenehmigung angegebenen Kennzeichen an die ebenfalls angegebene Kontoverbindung. Bitte beachten Sie, dass keine separate Rechnung verschickt wird.
3. Fahrzeugwechsel beziehungsweise Kennzeichenänderung
Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, wird die Ausnahmegenehmigung im Original sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Diese Unterlagen können Sie uns entweder per Post schicken oder persönlich vorlegen.
Die Gebühr für Änderungen beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung, die geändert wird. Hierfür erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid.