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Mitteilung über temporäre Aufstellelemente
auf einer genehmigten Außengastronomiefläche

Telefon   0221 / 221-20663
Telefax   0221 / 221-26131
E-Mail
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung 321/4
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Mitteilung über temporäre Aufstellelemente auf einer genehmigten Außengastronomiefläche

Mitteilende Person
Gaststätte
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich nachfolgende
- temporär bis zum 31.12.2024  befristete -
winterfeste Aufstellelemente auf meiner genehmigten Außengastronomiefläche an.
Mir ist bekannt, dass ich bei der Anschaffung von Wind- und Wetterschutzvorrichtungen, Sonnenschirmen, Markisen und/oder Heizmöglichkeiten damit rechnen muss, dass diese ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen und/oder ersatzlos entfernt werden müssen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Diese zeitlich befristete Maßnahme zur Unterstützung der Kölner Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie begründet insofern keinen Vertrauensschutz.
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Darüber hinaus ist mir bewusst, dass die Stadt Köln berechtigt ist, das Entfernen von Aufstellelementen durchzusetzen, wenn sich meine nachfolgenden Angaben als falsch erweisen, diese eine Gefährdung darstellen oder unvorhersehbare und nicht annehmbare Situationen beziehungsweise Zustände entstehen.
Ich erfülle jeweils alle nachfolgenden Voraussetzungen und bin damit temporär berechtigt, ab sofort zusätzlich zu Tischen und Stühlen die beschriebenen Aufstellelemente in meine genehmigte Fläche einzubringen. Sofern ich nicht alle Voraussetzungen der jeweiligen Rubrik erfülle ist mir bekannt, dass ich zu einer Nutzung nicht berechtigt bin und auf eine Rückmeldung der Gewerbeabteilung warten muss.

Vertikale Wind- oder Wetterschutzvorrichtungen:

oder
Die Einzelteile sind
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Sonnenschirme:

oder

Markisen:

oder

Beheizung:

oder
Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof, Elogiusplatz, Heumarkt, Rheingarten zwischen Markmannsgasse und Bischofsgartenstraße, Ringe zwischen Barbarossaplatz und Christophstraße, Severinstraße zwischen den Plätzen An Zint Jan und Chlodwigplatz und Wallrafplatz.
In diesen Bereichen ist die Verwendung von gasbetriebenen Heizpilzen entsprechend der jeweiligen Gestaltungsrichtlinien untersagt und elektrische Heizstrahler nur eingeschränkt möglich.
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Ich versichere, dass alle Aufstellelemente (Windschutzvorrichtungen, Sonnenschirme, Markisen und/oder Heizmöglichkeiten) über eine zulässige CE - Kennzeichnung  verfügen und so aufgestellt werden, dass sie keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende verursachen. Jegliche Feuerwehrzufahrten, Rettungsgassen und Garagenzufahrten sind dauerhaft und uneingeschränkt frei. Der Eingang zur Gaststätte wird ebenfalls in voller Breite zu Flucht- und Rettungszwecken frei gehalten.
Bei besonderer Wetterlage (Sturmböen, Starkregen) werden die Aufstellelemente besonders gesichert.
Darüber hinaus werden die inhaltlichen Vorgaben aus der/den mir bereits erteilten straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung(en) eingehalten.
Mir ist bekannt, dass die Aufstellelemente über ein zurückhaltendes und einheitliches Farbspektrum und eine transparente Gestaltung verfügen dürfen. Drittwerbung darf nur sehr zurückhaltend verwendet werden, Schriftgröße maximal 0,20m (vergleiche Werbesatzung der Stadt Köln).
Eine Kopie dieser Mitteilung inklusive aller Anlagen (Plan und Fotos) ist im Gaststättenbetrieb vorzuhalten und muss zu Kontrollzwecken jederzeit den zu Kontrollen befugten Personen, insbesondere den Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes der Stadt Köln, vorgelegt werden können.

Datenschutzerklärung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Unterschrift der mitteilenden Person
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