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Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Dem Eigenkapital, das nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr 1071/2009 anhand von geprüften Jahresabschlüssen nachzuweisen ist, können folgende Beträge hinzugerechnen werden:
1. Nicht realisierte Reserven
a) im unbeweglichen Anlagevermögen
b) im beweglichen Anlagevermögen
2. Darlehen / Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des §3 der Berufszu-
gangsverordnung für den Güterkraftverkehr
3. Unbelastetes Privatvermögen der persönlich haftenden Unternehmer*innen
c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehnen)
d) sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen)
4. Zugunsten der*des Unternehmers*in beliehene Gegenstände des Privatvermögens
der Gesellschafter*innen
b) Sicherungsübereignungen
Gesamtstumme aus 1. bis 4.
Die oben aufgeführten Beträge wurden dem*der Unterzeichner*in sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe
Hinweis zum Datenschutz
(Stempel und Unterschrift einer zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte Person oder Gesellschaft (§3 StBerG) oder des Kreditinstituts.