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Beantragung einer temporären Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland oder Privatgelände
Telefon 0221 / 221-27761
Telefax 0221 / 221-26131
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung 321/3
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Beantragung einer temporären Außengastronomie für meine Gaststätte
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich meine Bestandsgastronomie über diese verbindliche und wahrheitsgemäße Selbsterklärung temporär bis 31.12.2024 zu erweitern.
Ich erfülle alle Voraussetzungen (Punkt 1 bis 14 mit „ja“ angekreuzt):
Der Aufbau und die Nutzung der erweiterten Außengastronomie sind sofort nach Versand der Unterlagen möglich!
Ich erfülle die Voraussetzungen (Punkt 1 bis 14) nicht oder nur teilweise:
In diesen Fällen muss die Gewerbeabteilung Ihren Antrag erst prüfen. Der Aufbau der Außengastronomie ist bis zur Entscheidung über Ihren Antrag NICHT erlaubt!
Ich erfülle alle Voraussetzungen (Punkt 15, 16 und gegebenenfalls 17 mit "ja" angekreuzt)
Der Aufbau und die Nutzung der erweiterten Außengastronomie sind sofort nach Versand der Unterlagen möglich!
Ich erfülle die Voraussetzungen (Punkt 15, 16 und gegebenenfalls 17) nicht oder nur teilweise:
In diesen Fällen muss die Gewerbeabteilung Ihren Antrag erst prüfen. Der Aufbau der Außengastronomie ist bis zur Entscheidung über Ihren Antrag NICHT erlaubt!
Bei der von mir für Außengastronomie gewünschten Fläche sind folgende Voraussetzungen erfüllt:
Voraussetzungen für Flächen DIREKT vor der Stätte der Leistung
1. Mir wurde bereits für meinen Betrieb eine Außengastronomiefläche genehmigt und ich habe für 2022 eine gültige Sondernutzungserlaubnis (straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung) erhalten.
2. Die inhaltlichen Vorgaben aus dieser Sondernutzungserlaubnis werden für die Erweiterungsfläche ebenfalls erfüllt und eingehalten.
3. Meinem Antrag ist ein Plan (im Maßstab 1:100 oder 1:50 und vollständig mit Maßen versehen) beigefügt, auf dem die beantragte Fläche und die unmittelbare Umgebung zu sehen sind.
4. Meinem Antrag sind aktuelle Fotos beigefügt, auf dem die beantragte Fläche und die unmittelbare Umgebung zu sehen sind.
5. Die Standorte von Werbeanlagen, Fahrradständern, Parkscheinautomaten et cetera, die sich innerhalb der Fläche oder angrenzend befinden, sind mit Abstandsangaben eingezeichnet. Der jeweilige Mindestabstand von 1,5 Meter dazu wird eingehalten.
6. Der uneingeschränkt freie Gehweg steht der Allgemeinheit in einer Mindestbreite von 1,5 Meter zur Verfügung (in besonders frequentierten Lagen besteht ein erhöhter Flächenbedarf für die Allgemeinheit, was im Einzelfall geprüft und festgelegt wird).
7. Die Barrierefreiheit wird gewährleistet.
8. Radfahrwege, falls vorhanden, sind frei und uneingeschränkt nutzbar. Der Sicherheitsabstand des Mobiliars zum Radweg von 0,5 Meter wird eingehalten.
9. Es werden nur mobile Tische und Stühle aufgestellt, keine festen Einbauten (zum Beispiel Bodenhülsen, Podeste).
10. Sonnenschirme werden so aufgestellt, dass keine Gefahren für Gäste und/oder Verkehrsbeteiligte davon ausgehen (zum Beispiel keine Sichtbehinderung von Verkehrszeichen) und sie im aufgespannten Zustand die Fläche nicht überschreiten.
11. Feuerwehrzufahrten, Rettungsgassen und/oder Garagenzufahrten sind dauerhaft und uneingeschränkt frei.
12. Der Eingang zur Gaststätte wird in voller Breite zu Flucht- und Rettungszwecken freigehalten.
13. Der Lieferverkehr ist uneingeschränkt möglich.
14. Es wird keine Mobilstation oder sonstige Abstellfläche in Anspruch genommen. Hierzu gehören Straßenmöblierungen wie Abstellbügel für Fahrräder und Lastenräder oder Abstellflächen für E-Scooter oder andere nicht-motorisierte oder Mikromobiltiäts-Angebote.
Zusätzliche Voraussetzungen für Flächen NEBEN der Stätte der Leistung
15. Ich erfülle alle Voraussetzungen der Fragen 1 bis 14
16. Es handelt sich um eine DIREKT BENACHBARTE Fläche zu meiner Gaststätte.
17. Nur auszufüllen, wenn
in dem Gebäude neben dem eigenen Gaststättenbetrieb ein anderes Gewerbe ansässig ist.
Bei öffentlichen Flächen:
Die Zustimmungen dieses Gewerbetreibenden und der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers (bei Außengastronomie an der Hausfassade) liegen meinem Antrag bei.
ODER
Bei privaten Flächen:
Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Fläche hat der temporären Nutzung zugestimmt. Die Einverständniserklärung liegt meinem Antrag bei.
Wichtige Hinweise:
Die Bestuhlung muss straßenseitig so aufgestellt werden, dass Gäste nicht mit dem Rücken zur Fahrbahn sitzen können. Durch Gewährleistung eines Sicherheitsabstands von 50 cm zum Fahrbahnrand hin, muss verhindert werden, dass Gäste in den Bereich der Fahrbahn einrücken.
Eine Kopie dieses Antrags inkl. aller Anlagen (Plan und Fotos) ist bis zur schriftlichen Erlaubniserteilung bzw. Versagung im Gaststättenbetrieb vorzuhalten und muss zu Kontrollzwecken jederzeit den zu Kontrollen befugten Personen, insbesondere den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Stadt Köln, vorgelegt werden können.
Mir ist bekannt, dass ich die Fläche nicht weiter nutzen darf und sämtliches Mobiliar entfernen muss, wenn dieser Antrag bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden kann.
Ich habe meinem Antrag folgende Anlagen beigefügt:
Datenschutzerklärung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Mir ist bewusst, dass die zu erteilende Erlaubnis unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wird. Ein Widerrufsgrund liegt unter anderem dann vor, wenn sich meine vorgenannten Angaben als falsch erweisen oder unvorhersehbare und nicht annehmbare Situationen beziehungsweise Zustände entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Datum und Unterschrift
Unterschrift der antragstellenden Person