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Antrag auf schriftliche Beratung
für eine Eheschließung
mit Auslandsbeteiligung
Standesamt
Anmeldung zur Eheschließung
Haus Neuerburg
Gülichplatz 3
50667 Köln
Telefon 0221 / 221-28135
Telefax 0221 / 221-22347
Antrag auf schriftliche Beratung für eine Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Sobald Kästchen vorgesehen sind, kreuzen Sie bitte das Zutreffende an.
Fügen Sie Ihrem Antrag Kopien Ihres Personalausweises / Reisepasses oder Ihrer ID-Karte bei.
Hiermit beantragen wir die schriftliche Beratung für
Erste Person, die heiraten möchte
Vornamen, bitte sämtliche Vornamen angeben
Aktuelle Anschrift der ersten Person
Sind Sie adoptiert worden?
Waren Sie bisher bereits verheiratet oder verpartnert?
Anzahl der bisherigen Ehen
Anzahl der bisherigen
Lebenspartnerschaften
Wann und wo waren die Eheschließungen oder Verpartnerungen?
Wann und wo wurden die Ehen oder Verpartnerungen aufgelöst (Scheidung oder Tod der Eheleute)?
Welche Staatsangehörigkeit hatten die Ex-Eheleute?
Stehen Sie unter elterlicher Sorge oder gerichtlich bestellter Betreuung?
Zweite Person, die heiraten möchte
Aktuelle Anschrift der zweiten Person
Sind Sie adoptiert worden?
Waren Sie bisher bereits verheiratet oder verpartnert?
Wann und wo waren die Eheschließungen oder Verpartnerungen?
Wann und wo waren die Scheidungen?
Welche Staatsangehörigkeit hatten die Ex-Eheleute?
Stehen Sie unter elterlicher Sorge oder gerichtlich bestellter Betreuung?
Gemeinsame Angaben
Wir erklären, dass zwischen uns keine Ehehindernisse der Verwandtschaft oder Annahme als Kind (Adoption) bestehen.
Wir haben gemeinsame Kinder, bitte Anzahl angeben:
Alle vorstehenden Angaben haben wir nach bestem Wissen gemacht. Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit (unter Umständen strafrechtlich) geahndet werden können. Wir haben nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte.
Sollte jemand von Ihnen der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein, ist für die Anmeldung der Eheschließung eine dolmetschende Person erforderlich. Gerne kann diese Aufgabe von befreundeten Personen übernommen werden. Die übersetzende Person benötigt ein gültiges Ausweisdokument.
Datenschutzerklärung - Einwilligung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin.
Unterschrift Erste Person
Unterschrift Zweite Person