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Stadt Köln

Anmeldung Geschlechtseintrag

Die Oberbürgermeisterin
Standesamt
Haus Neuerburg
Gülichplatz 3
50667 Köln
Telefon   0221 / 221-0
Telefax   0221 / 221-22391
E-Mail

Schriftliche Anmeldung gemäß § 4 zur Erklärung nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Hinweis

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Fügen Sie Ihrem Antrag Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder Ihrer ID-Karte bei.

Anmeldende Person

Aktuelle Anschrift

Registrierungsdaten der Geburt soweit bekannt

Wenn Familienstand verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft ist, dann bitte Registrierungsdaten der Ehe/Lebenspartnerschaft angeben.

Erklärung

Ich beabsichtige eine Erklärung nach §2 Absatz 1 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag abzugeben. Dadurch möchte ich die Änderung meiner Personenstandsdaten wie folgt vornehmen lassen
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Mir ist bewusst, dass die endgültige Erklärung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Anmeldung persönlich beim Standesamt abgeben werden kann.
Mir ist darüber hinaus bewusst, dass diese Anmeldung gegenstandslos wird, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit der Anmeldung keine Erklärung abgegeben wurde. (§ 4 SBGG).
Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich nach rechtswirksam abgegebener Erklärung, erst nach Ablauf eines Jahres eine neue Erklärung zum Geschlechtseintrag und den Vornamen abgeben kann (§ 5 I SBGG).
Der Beginn der Drei- beziehungsweise Sechsmonatsfrist richtet sich nach dem Eingang beim Standesamt.
Ich versichere, dass alle Angaben von mir persönlich angegeben wurden und der Wahrheit entsprechen.

Hinweis zum Datenschutz

Datum und Unterschrift

Ort und Datum
Unterschrift
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