Hinweise
Legen Sie dem Antrag bitte aussagekräftige Fotos der betreffenden Bereiche bei.
Bei den Arbeiten darf keine denkmalrelevante Substanz, wie zum Beispiel Fliesen, Holztäfelungen oder Stuck, beschädigt werden.
Die Denkmalbehörde kann bei Bedarf weitere Informationen nachfordern.
Senden Sie den Antrag bitte dreifach und unterschrieben an die oben genannte Adresse.
Bitte senden Sie den Antrag nicht per E-Mail, da sonst keine Bearbeitung erfolgen kann.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und ihr zustimme.
Datum und Unterschrift
Unterschrift des Antragstellers
Von der Denkmalbehörde auszufüllen
Das Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland gilt gemäß Verwaltungsvereinbarung von 02.11.2015 als hergestellt.
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter
Stempel, Datum, Unterschrift
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erheben.
Hinweis
Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht.
Die erlaubten Maßnahmen sind nicht zwangsläufig steuerlich bescheinigungsfähig.