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Mietbescheinigung
Die Anerkennung der leistungsrechtlichen Angemessenheit des Mietangebotes durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln beziehungsweise die Übernahmezusage zu Kautionen / Sicherheitsleistungen / Genossenschaftsanteilen durch die Fachstelle Wohnen der Stadt Köln sind nur gültig, sofern die Angaben im zu schließenden Mietvertrag nicht von den in diesem Mietangebot gemachten Angaben abweichen.
Unterschrift der Vermieterin oder des Vermieters