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Antrag auf Sozialhilfe /
Grundsicherung,
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungs-
gesetz (AsylbLG)
Anlage HG - Hauhaltsgemeinschaft
zu Punkt 3 des Hauptantrages
Personen in der Haushaltsgemeinschaft sind Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind, zum Beispiel Verwandte, Verschwägerte oder eine Wohngemeinschaft (WG), Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.